Deutsche Wohnen entgeht DSGVO-Bußgeld in Millionenhöhe
Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE ist einem DSGVO-Bußgeld i.H.v. 14,5 Millionen […]
Datenschützer warnen: Das Real-Time-Bidding ist aus Datenschutzgründen untragbar. Die Nutzerdaten werden an unzählige Werbetreibende versendet, die diese dann nutzen und auswerten können.
Beim Real-Time-Bidding, auch Real-Time-Advertising genannt, bieten Werbetreibende um Werbeflächen im Internet. In dem Moment, in dem eine Webseite im Browser des Internetnutzers geladen wird, wird eine Aktion um die die dortigen Werbeflächen gestartet – der Höchstbietende gewinnt. Google hat dieses Verfahren eingeführt und viele andere Anbieter haben es übernommen.
Nutzer werden in Marketingkategorien eingeteilt. Je nachdem, ob sie weiblich oder männlich, 20 oder 60 Jahre alt, krank oder gesund, gläubig oder nicht gläubig sind, landen sie in einer „Schublade“. Von diesen Kategorien gibt es eine vierstellige Zahl. Dazu gehören auch die Browserhistorie, GPS-Informationen, IP-Adresse, politische Ansichten und der Beruf, sowie alle weiteren Informationen, die über den Nutzer gesammelt werden konnten. Auf diese Kategorien können die Werbetreibenden bieten. Sie geben nicht nur einen Preis an, sondern auch Frequenzen, Budgets und präferierte Zeiten. Durch die Nutzerdaten wissen die Werbetreibenden, dass ihre Werbung nur bei der gewählten Zielgruppe landet und so mehr Aufmerksamkeit bekommt.
Das Problem sind die Daten. Kein Internetnutzer weiß, welche Daten über ihn gesammelt wurden und an wen sie wann weitergeleitet werden. Dagegen machen kann man auch nichts. Die Daten werden ohne Einwilligung erhoben und verarbeitet. Darin sehen Datenschützer einen Verstoß gegen die DSGVO. Für die Nutzer ist das Real-Time-Bidding ein intransparentes und unaufhaltsames Verfahren. Es werden dabei auch viel mehr Daten übertragen als nötig. Außerdem kann man diese Daten nicht „zurückholen“ – sie sind im Netz und verbreiten sich immer weiter. Wenn der Nutzer aber nicht weiß, wohin seine Daten weitergegeben wurden, kann er seine Rechte aus der DSGVO auch nicht geltend machen.
Was genau zu tun ist und was getan wird, ist unklar. Wird rigoros gegen diese Marketingform vorgegangen, könnte das Unternehmen, vor allem kleinere, stark belasten, die nicht mehr am weltweiten Markt teilnehmen können. Außerdem könnten Konzerne wie Google und Facebook, die die Daten ihrer eigenen Nutzer sammeln und nicht an Dritte weitergeben, sehr leicht eine Einwilligung von ihren Nutzern einholen. Daher wird nach einer Lösung gesucht, die die personalisierte Werbung ermöglicht, ohne dass dadurch gegen das Datenschutzrecht verstoßen wird. Dieser Lösung existiert aber noch nicht und wird noch auf sich warten lassen. Datenschutzbehörden verschiedener Länder haben Ermittlungen gegen Google aufgenommen und prüfen rechtliche Schritte. Google hätte dann Strafen in Millionenhöhe zu zahlen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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