Störerhaftung des Admin-C für Namensrechtsverletzungen durch die Domain-Registrierung
Das OLG Koblenz hat mit Datum 24. April 2009 (AZ: 6 […]
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 17.06.2010, AZ: 16 U 239/09) entschieden, dass ein Anspruch auf Löschung einer Domain besteht, wenn sich aufdrängende Namensrechtsverletzungen vorliegen.
Dies war in dem zu entscheidenden Fall nach Ansicht des OLG Frankfurt gegeben. In diesem Fall wurden durch ein Unternehmen mit Sitz in Panama die Domains „regierung-oberbayern.de“, „regierung-unterfranken.de“, „regierung-mittelfranken.de“ und „regierung-oberfranken.de“ registriert.
In seiner Entscheidung führt das Gericht weiter aus, dass es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen und Regierungsbezirke des Freistaates Bayern handele. Die Rechtsverletzung sei aufgrund dieser Umstände offensichtig und hätte sich der DENIC aufdrängen müssen. An diesem Merkmal unterschied das Gericht diesen Fall von dem durch den BGH entschiedenen ambiente.de Fall, nach welchem eine Haftung der DENIC aufgrund fehlender Prüfpflichten weitgehend ausgeschlossen sei.
Gegen dieses Urteil wurde die Revision zugelassen und es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung im Fall der Einlegung der Revision durch den Bundesgerichtshof bestätigt wird oder der in der ambiente.de Entscheidung eingeschlagene Weg beibehalten wird, dass die DENIC keine Prüfpflichten habe.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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