EUR 300,00 Streitwert für unberechtigte Nutzung eines Bildes in eBay-Auktion
Ein weiteres Oberlandesgericht hat die Tendenz zu niedrigeren Streitwerten in Fällen […]
Die Höhe des zu Grunde zu legenden Streitwertes ist in Fällen von sog. Filesharing-Abmahnungen regelmäßig Gegenstand umfangreicher außergerichtlicher Korrespondenz und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Anhand des Streitwertes errechnet sich die Höhe der zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten im Falle berechtigter Abmahnungen.
Aus diesem Grunde sind abmahnende Kanzleien sehr an hohen Streitwerten interessiert. Diese wurden in der Vergangenheit regelmäßig durch unterschiedliche Gerichte. In Anlehnung an eine bereits vor geraumer Zeit ergangene Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf unter Aufhebung der Entscheidung des Landgericht Düsseldorf nun, dass der Streitwert bei Filesharing-Fällen bei einem Lied auf EUR 2.500,00 festzusetzen sei.
Gleichzeitig erteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf der Argumentation der abmahnenden Kanzlei eine Absage, dass die Festsetzung von hohen Streitwerten auch der Abschreckung diene. Geht es um die Untersagung von Schutzrechtsverletzungen, so richtet sich der Streitwert gemäß § 48 Abs. 1, § 3 ZPO nach der Gefährlichkeit und Schädlichkeit des zu unterbindenden Verhaltens. Für Eilverfahren gilt nach § 53 Abs. 1 ZPO nichts anderes. § 3 ZPO spricht von einem freien Ermessen des. Gerichts, § 51 Abs. 1 GKG für den gewerblichen Rechtsschutz von einem billigen Ermessen. Für das Urheberrecht gilt nichts anderes.
Wörtlich führt das Gericht aus:
Bei der Ermessensausübung kann aber entgegen der Auffassung der Antragsteller der Gesichtspunkt keinesfalls eine Rolle spielen, hoch festgesetze Streitwerte sollten zu einer wirksamen Abschreckung führen. Der Gebührenstreitwert dient nämlich nur der Bestimmung im Einzelfall angemessener Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Er darf nicht zu einem Mittel denaturiert werden, Zivilrechtstreitigkeiten zwecks Abschreckung zu verteuern, zumal da ein Teil der Gebühren in Person der Rechtsanwälte Privaten zufließt.
Auch könne aus dem Umstand der Beteiligung von 3 Miturhebern und 2 Anschlussinhabern keine Erhöhung des Streitwertes abgeleitet werden, da die Wertigkeit des Werkes nicht von der Anzahl der Miturheber oder der Anzahl der Anschlussinhaber abhänge.
Der Volltext der Entscheidung findet sich hier.
WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von sog. Filesharing-Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach per E-Mail an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOREin weiteres Oberlandesgericht hat die Tendenz zu niedrigeren Streitwerten in Fällen […]
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Beschlusswege entschieden: „Malle“ ist keine […]
Die Rechtsanwaltssozietät Nümann + Lang Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag des […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.