Fotoklau im Internet – Schnell passiert und doch kein Kavaliersdelikt
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Amazon bietet angemeldeten Verkäufern die Möglichkeit, eine Markenregistrierung durchzuführen. Dies meint natürlich nicht die Registrierung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), sondern dient als Ergänzung zu einer vorhandenen Marke. Nach eigenen Angaben sind über 130.000 Marken bei Amazon registriert.
Amazon wirbt online mit verschiedenen Vorteilen. Dabei geht es vor allem um die „korrekte Markenrepräsentation“ und „Leistungsstarke Tools für Suchen und Verstoßmeldungen“.
Gerade ersteres sorgt immer wieder für Abmahnungen und Gerichtsverfahren. Dabei geht es um Dritte, die sich an die Produktseite der Hersteller hängen und dort ihre (teilweise gefälschten) Produkte verkaufen oder gar die Produktbeschreibung ändern. Wir berichteten bereits hier darüber. Durch die Markenregistrierung erhalten Verkäufer bei Amazon mehr Kontrolle über die Produktseiten.
Über die Such-Tools soll das Auffinden von Rechtsverletzungen leichter gemacht werden. Dafür bietet Amazon eine globale Suche nach Produkten und Logos und auch nach ASINs (Produktnummern). Aufgefundene Verstöße können hier an Amazon gemeldet werden. Allerdings bringt eine Mitteilung an Amazon nicht immer den gewünschten Erfolg mit sich, auch darüber berichteten wir bereits in diesem Artikel.
Die Markenanmeldung bei Amazon ist nicht kompliziert und kann hier erfolgen. Benötigt wird nur eine bereits beim DPMA oder beim EUIPO registrierte nationale oder europäische Marke. Mit dieser kann man sich über sein Amazon-Konto für das Programm anmelden. Bei der Anmeldung muss der Markenname, die Registrierungsnummer, die Produktkategorien und die Länder, in denen das Produkt hergestellt und vertrieben werden soll, angegeben werden.
Die Amazon-Markenregistrierung ist eine einfache und sinnvolle Ergänzung zu der Registrierung der eigenen Marke beim DPMA und/oder dem EUIPO. Sie hilft, die Markenrechte durchzusetzen. Leider klappt, wie die aktuellen Gerichtsentscheidungen zeigen, die Verfolgung und Beseitigung der Rechtsverstöße durch Amazons eigene Maßnahmen nicht immer. Daher ist das Zurateziehen eines Anwalts doch oft noch erforderlich.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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