Die kostenlose Nutzung von Leasing-Fahrzeugen durch Widerruf

Guido Kluck, LL.M. | 19. April 2021

Vor einiger Zeit zählten Kreditverträge bei (Auto-)Banken zu den rechtlich einwandfreien Verträgen. Das scheint sich aber geändert zu haben, da die jeweiligen Autobanken ihre Vertragspartner nicht mehr ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informieren.

Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel!

Leasing & Verträge aus dem Jahr 2014

Bei Verträgen aus dem Jahr 2014 kam es nachweislich zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. 

Viele Verbraucher nutzen die Möglichkeit Fahrzeuge per Leasing zu finanzieren. 

Leasing (engl. to lease: mieten, pachten) ist im deutschen Zivil- und Steuerrecht nicht definiert. Im Allgemeinen wird darunter eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern durch den sog. Leasinggeber an den Leasingnehmer gegen ein periodisches, in Ausnahmefällen auch einmaliges Entgelt verstanden.

Der Leasingnehmer zahlt beim sog. Kilometerleasing bspw. ein monatliches Entgelt sowie u. U. eine Sonderzahlung zu Vertragsbeginn. Ein Andienungsrecht des Leasinggebers bei Vertragsende besteht ebenso wenig wie eine Abnahmepflicht des Leasingnehmers.

Rechtstipp: Unter dem Oberbegriff Leasing werden in der Praxis viele verschiedenartige Vertragstypen zusammengefasst, die den verschiedenen Nutzungszwecken entsprechen.

Fristbeginn durch Widerrufsbelehrung 

Die Widerrufsfrist beginnt gem. § 355 Abs.2  BGB mit der Mitteilung einer ordnungsgemäßen Belehrung. § 355 Abs.2 BGB: „Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.“

Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen.

Rechtstipp: Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs!

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Bei bestimmten sog. „risikoreicheren“ Vertragstypen (z. B. Verbraucherdarlehen, Abzahlungsgeschäfte) hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Der Verbraucher soll sich innerhalb einer Überlegungsfrist von 14 Tagen vom Vertrag ohne Begründung wieder lösen können.

Diese Frist beginnt allerdings nicht, bevor der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist!

Rechtstipp: Verbraucher haben bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung das Recht der Vertrag auch zu widerrufen, selbst wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Die Folge ist also ein zeitlich unbefristeter Widerruf.

„Ewiges“ Widerrufsrecht 

Die ordnungsgemäße Belehrung ist also von großer Bedeutung. Die Rechtsprechung stellt aber grds. strenge Anforderungen an die Fehlerhaftigkeit. 

Rechtstipp: Ein Satz zuviel oder zu wenig in der Belehrung kann zur Unwirksamkeit und dazu führen, dass sich der Vertragspartner noch Jahre später vom Vertrag lösen kann, sofern die Ausübung des Widerrufsrechts nicht verwirkt ist.

Pflichtangaben zum Widerrufsrecht 

Eine Belehrung erfolgt über eine beigefügte Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsinformation und die übrigen Darlehensbestimmungen müssen aber nicht in einer einheitlichen Vertragsurkunde enthalten sein. Es genügt aber nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn ein Hinweis auf eine vom Vertrag losgelöste Widerrufsbelehrung abgegeben wird!

Rechtstipp: Der Kreditnehmer muss dabei inhaltlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts informiert werden, sowie über die genaue Widerrufsfrist und die anderen Umstände (zB Form, Widerrufsadressat) zur Geltendmachung des Widerrufsrechts.

Die Information müssen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Klausel ergehen. Aber einer besonderen grafischen Hervorhebung bedürfen die Informationen zu Widerrufsrecht nicht.

Vorteile des Widerrufs bei Leasingverträgen

Für den Verbraucher kann ein Widerruf eines Leasingvertrags durchaus vorteilhaft sein. So kann der Verbraucher, im Erfolgsfall des Widerrufs, das Fahrzeug zurückgeben. Der Leasingnehmer muss dafür die Anzahlung, sowie die bisher geleistete Leasingrate zurückzahlen. 

Oftmals sind schon Kleinigkeiten für die Zulässigkeit des Widerrufs ausschlaggebend, auch wenn die Rechtsprechung grds. hohe Anforderungen an die Fehlerhaftigkeit stellt. Das kann schon die Schriftgröße der Widerrufsbelehrung sein oder wo sie sich befindet. Es wird dabei auf den durchschnittlichen Verbraucher abgestellt und wie er die Widerrufsbelehrung auffasst.

Fazit

Da es bei den Autobanken zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen kam, ist es empfehlenswert diese von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Als Folge des wirksamen Widerrufs, erhalten Sie die gezahlten Raten, sowie eine etwaige Anzahlung zurück und müsse keinen Nutzungsersatz leisten!

Durch einen Rechtsanwalt können Ihre Rechte gegen die Autobank durchgesetzt werden. 

Sie haben Fragen zum Thema Verbraucherwiderruf? Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern. 

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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