Untervermietung – Einblick in die Rechtslage
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Der Online-Marktplatz eBay ruft auf der Website ebay Nutzerinitiative eine Online Petition ins Leben, mit welcher sich ebay dagegen wehren möchte, dass Hersteller den Händlern vorschreiben, ob und zu welchen Konditionen sie ihre Artikel im Netz verkaufen dürfen.
Hintergrund dieser ebay Aktivität ist ein erhöhtes Abmahnrisiko der Online-Händler. So sahen sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder Online-Händler Abmahnungen und Unterlassungserklärungen gegenüber, weil sie Produkte von Markenherstellern online zum Kauf angeboten hatten. Nun drängt ebay auf einen gesetzlichen Schutz der Online-Händler durch die EU.
Fast jeder zweite Online-Händler in Deutschland wurde bereits der Verkauf von Produkten über das Internet durch den Hersteller untersagt, wie sich durch eine von ebay in Auftrag gegebene Studie von FreshMinds Research zeigt, bei der insgesamt 357 Händler aus Deutschland befragt wurden.
Die Studie zeigte weiter, dass ca. 40 Prozent der Händler bereits mit starken Auflagen der Hersteller konfrontiert waren. Und sogar mehr als der Hälfte der Händler war bereits einmal ein Handel über das Internet untersagt worden. Nach Ansicht von ebay stelle dies eine unrechtmäßige Einschränkung des Preis- und Produktwettbewerbs durch den Markenhersteller dar.
Ziel der Petetion ist es, Herstellern grundsätzlich zu untersagen einen Verkauf ihrer Produkte über das Internet pauschal zu verbieten.Die Petition soll der Forderung von eBay an die zuständigen Stellen der Europäischen Union Nachdruck verleihen, die entsprechende Gesetzgebung zu überarbeiten, um Missbräuche wirksam zu unterbinden.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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