Entschädigung für Tuifly-Passagiere?

Guido Kluck, LL.M. | 10. Oktober 2016

Seit Anfang Oktober 2016 sind Passagiere der Tuifly Fluggesellschaft von massiven Problemen mit ihren Flügen betroffen. Wegen massenhafter Krankmeldungen mussten viele Maschinen am Boden bleiben. Dies bedeutete für betroffene Passagiere erhebliche Verzögerungen. Teilweise wurden die Flüge sogar annulliert. Eine Sprecherin von TUIfly hatte ausweislich einer Meldung der FAZ angekündigt, die Fluggesellschaft wolle die Gäste nicht entschädigen: „Die massenhaften und äußerst kurzfristigen Krankmeldungen sind ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höherer Gewalt.“

Doch das ist so nicht richtig! Laut der EU-Richtlinie zu Fluggastrechten müssen betroffene Kunden bei Verspätung oder Annullierung entschädigt werden, es sei denn, die Fluggesellschaft kann „außergewöhnliche Umstände“ nachweisen, die sich auch durch „alle zumutbaren Maßnahmen“ nicht vermeiden lassen. Hierzu zählen etwa Streiks und außergewöhnliche und extreme Naturereignisse. Die Erkrankung von Besatzungsmitgliedern ist nach der einschlägigen Rechtsprechung nicht als „außergewöhnlichen Umstand“ anerkannt.

Betroffenen Passagieren stehen gute Chancen auf einen Schadensersatzanspruch von bis zu EUR 600,00 gegen Tuifly wegen der eingetretenen Verzögerung zu.

Sind Passagiere mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr betroffen steht Ihnen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung zu, soweit sie in einem europäischen Land gestartet sind. Das gilt auch, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat gelandet sind und die Airline ihren Sitz in Europa hat. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich danach, wie viele Stunden sich der Flug verspätet und wie lang die Strecke ist.

Wurde der Flug annulliert kommt es im Weiteren darauf an, zu welchem Zeitpunkt Tuifly die Passagiere informiert hat.

Wurden die Passagiere 7 Tage oder weniger vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert und startet der Ersatzflug mehr als eine Stunde früher oder wird das Endziel mehr als zwei Stunden verspätet erreicht, so besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Wurden die Passagiere früher als 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert und startet der Ersatzflug mehr als zwei Stunde früher oder wird das Endziel mehr als vier Stunden verspätet erreicht, so besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Wurden die Passagiere 14 Tage oder mehr vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Die Höhe der Entschädigung bemisst sich dann nach der Distanz der Flugstrecke.

Bei einer Flugstrecke bis 1500 Kilometern steht dem Passagier ein Anspruch auf EUR 250,00 Entschädigung, bei EU-Flugstrecken oder Strecken mit Start oder Landung in der EU von 1500 bis 3500 Kilometern sind es EUR 400,00. Bei Strecken über 3500 Kilometern mit Start oder Ziel außerhalb der EU steht Passagieren EUR 600,00 Entschädigung gegen Tuifly zu. Hat sich der Flug allerdings um höchstens vier Stunden verspätet, darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen.

Darüber hinaus steht betroffenen Passagieren ein weiterer Schadensersatzanspruch zu, wenn der Flug annulliert wurde und Tuifly nicht innerhalb von 48 Stunden für eine sog. Ersatzbeförderung gesorgt hat und dann ein neuer Flug gebucht werden musste.

In jedem Fall ist betroffenen Passagieren zu raten sich anwaltlichen Rat für die Durchsetzung der ihnen zustehenden Ansprüche einzuholen. Denn ohne anwaltliche Begleitung dürfte eine Durchsetzung der Ansprüche, schon aufgrund der Pressemitteilung von Tuifly, wohl nicht gelingen.

Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Ersteinschätzung durch WK LEGAL und nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE+
499,00 €

Markenanmeldung DE+

Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.