E-Scooter-Verleiher laden Kosten auf Nutzer

Guido Kluck, LL.M. | 13. September 2019

Nachdem bereits Probleme hinsichtlich der Zulassungen der E-Scooter aufgetreten sind, kommen jetzt Probleme bezüglich der vertraglichen Ausgestaltung hinzu. Insgesamt 85 verschiedene AGB-Klauseln verschiedener Entleiher sind unzulässig. Dies hatte zuletzt die Vebraucherzentrale festgestellt.

Was moniert die Verbraucherzentrale?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) moniert, dass in den AGB der Verleiher unzulässige Klauseln enthalten sind, die den Kunden auch für unverschuldete Schäden aufkommen lassen wollen. Dies betrifft 85 AGB-Klauseln bei den verschiedenen Start-Ups, die die E-Scooter verleihen. Der Bundesverband drohte nun damit, Klage dagegen einzureichen. 

Welche E-Scooter-Unternehmen sind betroffen?

Die bekanntesten Start-ups, die hiervon betroffen sind, sind die Berliner Unternehmen Circ und Tier Mobility, der amerikanische Anbieter Lime sowie das schwedische Jungunternehmen Voi. Sie alle haben unzulässige Klauseln zu Haftungsregelungen und wälzen teilweise Wartungs- und Inspektionspflichten auf den Nutzer der E-Scooter ab. 

Die Verleiher schreiben zudem in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sie weder einen verkehrssicheren Zustand der Roller noch funktionierende Batterien gewährleisten müssen. Es obliegt demnach dem Kunden, diese Punkte hinreichend zu überprüfen und einzuschätzen, eine Aufgabe, der nicht jeder technische Leihe gewachsen ist.

Was wird auf den Nutzer abgewälzt?

Der Nutzer soll laut den betreffenden AGB Bremsen, Beleuchtung, Rahmen, Akku und die Räder selbstständig überprüfen und etwaige Mängel ausfindig machen. Die Verbraucherzentrale hält dies allerdings für nicht möglich, da die Verbraucher oftmals nicht über das entsprechende Fachwissen und die Kenntnis verfügen, diese zu erkennen, geschweige denn, diese auszubessern. 

Welche Punkte sind daneben noch kritisch zu betrachten?

Die Anbieter der E-Scooter behalten sich durch ihre AGB häufig vor, den Service jederzeit einzustellen und die Mietbedingungen spontan zu ändern, ohne dabei die Nutzerinteressen mit einzubeziehen. Zudem trägt der Kunde das Kostenrisiko bei Nichtantretung der Fahrt aufgrund von Defekten oder leeren Akkus. Dem Kunden werden in der Regel die Mietgebühren nicht erstattet, wenn er die Fahrt kurzfristig storniert. 

Weiterer Punkt, den die Verbraucherzentrale kritisiert, ist in der Datennutzung der Kunden. Die Daten können ohne Zustimmung des Kunden zu Werbezwecken genutzt werden, heißt es in vielen AGB der Verleiher. 

Wie reagierten die E-Scooter-Verleiher?

Nachdem die Verbraucherzentrale die Unterlassung solcher Klauseln gefordert hat, reagierten einige der Anbieter hierauf. Circ hat die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und Tier Mobility änderte bereits seine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch andere Unternehmen erklärten ihre Bereitschaft zur Änderung der AGB und Abgabe der Unterlassungserklärung. 

Was können Nutzer tun?

Da die rechtliche Lage hinsichtlich der E-Scooter nicht eindeutig ist, sollte man informiert bleiben. Insbesondere ist es ratsam, die AGB vorher zu lesen und ggf. nachzufragen. Sollte einem Nutzer auf Grund der AGB das Kostenrisiko auferlegt werden, heißt es, sich anwaltliche Hilfe zu suchen. Die Chancen auf einen positiven Ausgang für den Nutzer stehen auf Grund der hier dargestellten Sachlage sehr gut.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich doch einfach an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen gerne!

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vorsorgevollmacht
99,00 €

Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.