Abschlepp-Abzocke II – neue Entscheidung vereinfacht Anspruchsdurchsetzung Geschädigter
Ein jüngst vom Bundesgerichtshof entschiedener Fall (BGH, Urteil vom 6. Juli […]
Das Corona-Virus hat sich auf der ganzen Welt verbreitet und betrifft Menschen, aber auch die Wirtschaft. Unternehmen müssen aufgrund von Corona-Eindämmungsmaßnahmen starke wirtschaftliche Einschnitte verkraften. Anfangs wurde die Pandemie, zum Unverständnis der Betroffenen, nicht als „höhere Gewalt“ qualifiziert. Das scheint sich nun aber zu ändern!
Das Landgericht Paderborn hat das erste Urteil zum Thema gefällt, wann in der Corona-Pandemie höhere Gewalt zu bejahen ist.
Dieser Artikel soll Ihnen aufzeigen, wann laut Paderborner Richter höhere Gewalt gegeben ist!
Von höherer Gewalt spricht man, wenn ein schadensverursachendes Ereignis von außen einwirkt, welches seinen Grund nicht in der der Natur der gefährdeten Sache hat und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann.
Es müsste also ein durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter ein Ereignis herbeigeführt worden sein, dass nach menschlicher Einsciht und Erfahrung unvorhersehbar war und durch wirtschaftlich erträglichen Mitteln, auch durch äußerste Sorgfalt, nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden konnte und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist (BGH NJW, 1990,1167).
Nach dem Bundesgerichtshof handelt es sich bei höherer Gewalt um ein von außen kommendes, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.
(1.) Es muss sich um ein von außen kommendes, betriebsfremdes und somit außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegendes Ereignis handeln
(2.) dieses Ereignis darf auch bei Anwendung äußerst vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt, und somit aufgrund Unvorhersehbarkeit nicht abwendbar sein.
Abiturienten verlangen von einer Agentur, die zur Durchführung der Veranstaltung beauftragt wurde, die Erstattung einer Anzahlung von 10.000,00 €, die sie für eine – aufgrund der Corona-Pandemie – nicht durchgeführte Veranstaltung leisteten.
Die Richter am Landgericht Paderborn bestätigten, dass Epidemien grundsätzlich als Ereignis höher Gewalt anerkannt werden mit einem Verweis auf verschiedene Urteile (Bad Homburg zum Ausbruch der Choleraepidemie, Urt. v. 02.09.1992 – Az. 2 C 1451/92-18; AG Augsburg zum Ausbruch des SARS-Virus, Urt. v. 09.11.2004 -Az.14 C 4608/03.
Sie weisen auch darauf hin, dass bei der Einordnung unter anderem den Erklärungen des Auswärtigen Amtes und den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation Indizwirkung zukommen.
Das LG Paderborn weist auch darauf hin, dass die Ausbreitung des COVID-19-Virus sogar als Pandemie eingestuft wird und Warnungen und Empfehlungen des Auswärtigen Amtes vorliegen.
Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen, nach laut Richter am LG Paderborn, daher ein von außen kommendes, betriebsfremdes Ereignis dar. Weil es eine Pandemie solchen Ausmaßes noch nie gegeben hat, war diese für den Einzelnen auch unvorhersehbar. Selbst bei Anwendung äußerst vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt war sie für den Einzelnen nicht abwendbar. Das neuartige Corona-Virus stellt also ein Ereignis dar, das unter den Begriff der höheren Gewalt fällt.
Rechtlich interessant: in den Entscheidungsgründen des Urteils stellt das LG klar, dass es nicht auf die Frage ankommt, ob die Feier zum fraglichen Zeitpunkt verboten war, sondern nur auf den Bestand der Pandemiesituation. Es schränkte seine Aussage aber wieder ein, da es anerkannte, dass die Feier an dem bestimmten Tag mit der Anzahl der Leute ohnehin untersagt gewesen war.
Was bedeutet das für Sie? Dieses Urteil ist relativ wichtig, auch wenn es nur von einem Landgericht stammt. Andere Gerichte könnten ihre Entscheidungsgründe überdenken und in ähnlichen Sachverhalten genauso entscheiden!
Es gibt unglaublich viele Fälle, z.B. von Hochzeitsplanern, Agenturen etc., die im Zusammenhang mit abgesagten Events keine Rückzahlungen erhalten haben. Es stehen noch in tausenden Fällen möglicherweise Zahlungen aus!
Daher können wir zusammenfassend sagen, dass wenn eine Veranstaltung nicht so wie geplant stattfinden konnte, höhere Gewalt vorliegt und Sie als Veranstaltung eine Terminverschiebung/- verlegung nicht hinnehmen müssen!
Sie haben Fragen zum Thema Rückzahlungen aufgrund von abgesagten Veranstaltungen wegen der Pandemielage? Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gern bei der Geltendmachung Ihrer Rückzahlungsansprüche und stehen Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite!
Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema: „Entschädigungen für Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie“
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOREin jüngst vom Bundesgerichtshof entschiedener Fall (BGH, Urteil vom 6. Juli […]
Immer mehr Arbeitgeber fragen sich, was zu tun ist, wenn es […]
Auch zu Zeiten des Coronavirus ist das Thema Vorsorgevollmacht nicht zu […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.