Kündigung vom Stromanbieter? Jetzt Schadensersatz berechnen und geltend machen!
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Bereits am 10. Oktober 2016 hatten wir über massenhafte Flugverspätungen bei TUIFly und AirBerlin berichtet. Grund hierfür war eine Vielzahl von kurzfristigen Krankmeldungen der bei TUIfly beschäftigten Crew-Mitglieder (Piloten und Kabinenpersonal).
Die betroffenen Airlines hatten dann bereits durch eine Presseerklärung sowie auch im Rahmen vorgerichtlicher Korrespondenz mit unserer Kanzlei erklärt, dass den Flugpassagieren keine Entschädigung zustehe. Die Airline beruft sich nach Gerichtsangaben darauf, dass die hohe Zahl an Krankmeldungen ein „wilder Streik“ und somit ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von höherer Gewalt gewesen sei, so dass sie nicht zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet sei.
Wir hatten bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass wir diese Ansicht der Fluggesellschaften nicht teilen und nach unserer Meinung Entschädigungsansprüche der Fluggäste bestehen. Das Amtsgericht Hannover hat diese Ansicht nun bestätigt und TUIFly zu Entschädigungszahlungen an ein Rentnerehepaar in Höhe von EUR 800,00 verurteilt, weil sie erst vier Stunden später an ihrem Zielflughafen in Kos ankamen. Die Fluggesellschaft muss in diesem Verfahren nun neben Zinsen für die Fluggäste auch sämtliche Kosten des Rechtsstreits zahlen.
Betroffenen Flugreisenden aus dem Herbst 2016 ist daher weiterhin zu empfehlen, die ihnen zustehenden Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, soweit die Fluggesellschaft die Entschädigungszahlungen vorgerichtlich weiterhin ablehnt. Das Urteil des Amtsgerichts Hannover zeigt, dass die Ansicht der Fluggesellschaft im gerichtlichen Verfahren wohl nicht bestätigt werden wird. Betroffenen ist jedoch zu empfehlen sich anwaltliche Unterstützung zu sichern, da TUIFly wohl bereits erklärt haben soll, dass man bei der bisherigen Linie bleibe, so dass auch weiterhin nicht mit außergerichtlichen Entschädigungszahlungen gerechnet werden kann.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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