Der Brexit und das Markenrecht
Der harte Brexit naht. Oder die Verschiebung des Brexits. Oder die […]
.eu-Domains sollten nach dem Brexit des Vereinigten Königreichs nur noch für EU-Bürger gelten. Die Umsetzung wurde jedoch ausgesetzt, da das Chaos um den EU-Austritt in Großbritannien noch nicht bewältigt ist.
Die Bürger des Vereinigten Königreichs können vorerst ausatmen. Ihnen wird die .eu-Domain vorerst nicht entzogen, berichtet die zuständige Registry Eurid.
Dafür verantwortlich ist das Chaos, das seit der Entscheidung zum Austritt aus der EU und den damit verbundenen Austrittsverhandlungen herrscht. Demnach können britische Bürger, Unternehmen oder Organisationen ihre .eu-Domains weiterhin registrieren bzw. verlängern. Insgesamt sind über 300.000 in Großbritannien ansässige Personen und Unternehmen davon betroffen.
Die Eurid verkündete die Aussetzung des Plans auf unbestimmte Zeit und gab an, dass weitere Informationen zum künftigen Umgang mit den Domains folgen, sobald die EU-Kommission weitere Anweisungen gebe.
Bis dato wurden die Regelungen zur Frage, wer auch nach dem Brexit seine .eu-Domain behalten darf, mehrfach überarbeitet. Umgesetzt werden sollten sie mit dem geplante, aber nicht umgesetzten Austritt am 1. November.
So war geplant, dass Unionsbürger unabhängig von ihrem Wohnort eine .eu-Domain besitzen dürfen. Dasselbe sollte für Bewohner in der EU gelten, die jedoch selbst keine Unionsbürgerschaft haben.
Unternehmen und Organisationen jedoch müssen ihren Sitz in der Union haben, wenn sie eine .eu-Domain haben möchten. Briten jedoch, die im vereinigten Königreich auch ihren Wohnsitz haben, hätten ihre Domains damit zum 1. Januar 2020 verloren.
In den zwei Monaten Übergangszeit hätten Betroffene ihre Informationen noch überarbeiten können, um ihre Domain eventuell doch noch behalten zu können. Anfang April 2018 ist erstmals der Verlust von 300.000 .eu-Domains thematisiert worden, woraufhin die Regeln mehrfach überarbeitet wurden.
Die Eurid nimmt seit dem 1. November 2019 keine Registrierungen mehr entgegen, wenn der Anmelder seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat.
Auch hier berichteten wir zum Thema Brexit und den Folgen des Austritts.
Es besteht bei der geplanten Vorgehensweise das Risiko, dass sich Dritte die Marken- und Unternehmensnamen mit der Endung .eu sichern, um sie zu missbrauchen.
Sollten auch Sie von diesem Umstand betroffen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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