EuGH: Der Schokoriegel „Bounty“ hat keine schützenswerte Form.

Guido Kluck, LL.M. | 9. Juli 2009

Die "Bounty"-Hersteller vertreten die Auffassung, dass die Form ihres Schokoriegels besonders außergewöhnlich und damit schützenswert sei. Aus diesem Grund will die Firma Mars den Riegel markenrechtlich schützen lassen. Der Europäische Gerichtshof entschied dagegen.

Die Form eines Schokoriegels kann in der Europäischen Union kein Markenzeichen sein, weil sie "nicht erheblich von den Normen oder Gepflogenheiten der fraglichen Branche abweicht". Dies hat das Gericht erster Instanz des Europäischen Gerichtshofs am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Es wies damit eine Klage des Mars-Konzerns ab, der die Form des "Bounty"-Riegels als Marke geschützt wissen wollte.

In dem Rechtsstreit ging es nicht um den Namen des Produkts, sondern um die Frage, ob bereits die Form des Schokoriegels eine Marke sei. Dies kann nach EU-Recht der Fall sein, wenn die Form deutlich von üblichen Formen abweicht, also "Unterscheidungskraft" besitzt. Die EU-Richter verneinten das jedoch. Die "unterscheidungskräftigen Merkmale" des Riegels – abgerundete Enden bei Bounty sowie drei Winkel auf der Oberseite – unterschieden sich "nicht hinreichend von anderen Formen, die allgemein für Schokoladenriegel verwendet werden".

(Quelle: dpa, 08.07.2009)

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt DSGVO Website Update
249,00 €

DSGVO Website Update

Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.