EuGH: Gerichtsstand bei Flugentschädigung

Guido Kluck, LL.M. | 3. März 2020

Am 13. Februar 2020 (Az. C-606/19) hat der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren über eine Klage von Flightright gegen die Airline Iberia entschieden, da die Parteien darüber stritten, ob Hamburg der richtige Gerichtsstand ist, um Iberia zu verklagen.

Worum geht es in dem Fall?

Zwei Fluggäste wollten von Hamburg über London und Madrid nach San Sebastian (Spanien) fliegen. Dazu buchten in einer einheitlichen Buchung die drei Flüge, die von zwei verschiedenen Airlines ausgeführt werden sollten, unter anderem von Iberia. Der dritte Teilflug von Madrid nach San Sebastian wurde aber annulliert, ohne, dass die Fluggäste darüber rechtzeitig informiert wurden. Die beiden verlangen nun 500 Euro Entschädigung von Iberia (2* 250 Euro) und lassen sich durch Flightright vertreten.

Die Klage reicht Flightright beim AG Hamburg ein, welches an seiner Zuständigkeit zweifelt, da der dritte Teilflug innerhalb Spaniens liegt und damit eigentlich außerhalb der Zuständigkeit des Gerichts. Daher fragt das AG Hamburg den EuGH, ob Iberia bei ihm verklagt werden darf.

Was entschied der EuGH zum Gerichtsstand?

Der EuGH entschied verbraucherfreundlich. Er meint, dass hier eine einheitliche Buchung vorliegt und daher beim Gericht des ersten Abflugorts geklagt werden kann. Die Airline ist dazu verpflichtet, den Fluggast zu seinem Reiseziel zu befördern, und zwar unabhängig von der Anzahl der Teilflüge. Beide Parteien, also Airline und Passagier können daher auch am Ort des Abfluges klagen.

Entscheidung über Gerichtsstand fügt sich in vorherige EuGH-Rechtsprechung ein

Bereits im Juli letzten Jahres entschied der EuGH (Az. C-502/18), dass bei einer einheitlichen Buchung und der Verspätung nur eines Teilfluges auch die Airline in Anspruch genommen werden kann, die pünktlich geflogen ist, weil beide Airlines für die Durchführung beider Teilflüge verantwortlich sind. Die Airline muss sich das Geld, welches sie den Passagieren als Entschädigung zahlen musste, dann selbst bei der Airline des verspäteten Flugs wiederholen. Darüber berichteten wir bereits hier.

Was sollten Kunden tun, deren Flüge ausgefallen oder verspätet sind?

Wenn der eigene Flug Verspätung hatte oder sogar ausgefallen ist, steht dem Fluggast nach der Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu. Diese beträgt 250 bis 600 Euro pro Person und ist vor allem abhängig von der Flugstrecke. Diese Entschädigung können die Fluggäste selbst bei den Airlines geltend machen, diese reden sich aber gerne raus und lehnen Ansprüche zu Unrecht ab. Wir berichteten erst kürzlich über eine Zahlungsverweigerung wegen eines Streiks als außergewöhnlichen Umstand, die ein Gericht für unrechtmäßig befunden hat. Man sollte sich also nicht abwimmeln lassen und in einem solchen Fall einen Anwalt kontaktieren. Dieser weiß, wie er die Ansprüche der Fluggäste durchsetzen kann.

Wir helfen Ihnen!

Sie wollen eine Entschädigung fordern und wissen nicht genau, was Sie tun müssen oder die Airline verweigert die Zahlung? Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich an uns, wir prüfen den Fall umgehend und entwickeln eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

LEGAL SMART Rechtsprodukt DSGVO Website Update
249,00 €

DSGVO Website Update

Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.