BGH – Widerruf einer Autofinanzierung nun doch erfolgreich
Der BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung zum Thema Widerruf auf (Urt. […]
Die Euroweb Deutschland GmbH bietet Komplettpakete rund um die Planung, Entwicklung, Vermarktung und Betreuung von Webseiten an. Dieses Paket hat Vertragslaufzeiten von oft 1,5 bis 2 Jahren, sodass sich viele Kunden fragen, ob sie sich nicht schon früher vom Vertrag lösen können, weil das Paket zu teuer ist oder schlicht nicht benötigt wird. Wir erklären, wie Sie mit unserer Hilfe aus dem Vertrag rauskommen!
Bei den Anfragen, die uns erreichen, geht es gar nicht unbedingt um die Leistungen der Euroweb Deutschland GmbH, sondern um die Vertragslaufzeiten. Wer merkt, dass er den Leistungsumfang doch nicht benötigt, hängt in einem zweijährigen Vertrag fest und zahlt dafür monatlich einen dreistelligen Betrag. Über die 2-jährige Vertragslaufzeit hinweg ergeben sich fünfstellige Summen. Es ist daher verständlich, dass nach einem Ausweg aus dem Vertrag gesucht wird – und den gibt es!
Eine „Internet-System-Vereinbarung“ gilt rechtlich betrachtet als Werkvertrag gem. § 631 BGB. Werkverträge, auch Verträge über die Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung mit Mindestvertragslaufzeiten, können gem. § 648 S. 1 BGB jederzeit gekündigt werden, entschied der BGH (Urt. v. 27.01.2011 – VII ZR 133/10). Das klingt erst mal gut, hat aber leider einen Haken: Nach § 648 S. 2 BGB darf der Unternehmer dennoch die vereinbarte Vergütung verlangen. Davon wird aber abgezogen, was er durch die Aufhebung des Vertrags spart.
Aufgrund dieser rechtlichen Grundlage verlangt die Euroweb Deutschland GmbH Ausgleichszahlungen. Die Euroweb Deutschland GmbH ist dazu verpflichtet, darzulegen, welche Leistungen in welcher Summe erbracht wurden. Zu beachten ist bei Verträgen über Internetpräsenzen, dass der Großteil der zu erbringenden Leistungen zu Beginn der Vertragslaufzeit erbracht wird und die Entgeltraten daher nicht gleichmäßig auf die komplette Vertragslaufzeit verteilt werden (BGH, Urt. v. 27.01.2011 – VII ZR 133/10).
Die Euroweb Deutschland GmbH muss schlüssig darlegen, welche Kosten sie durch die Kündigung gespart hat – zum Beispiel Kosten für Mitarbeiter, Hosting und Registrierung (LG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.2016 – 22 S 469/15). Dabei stellt das OLG Düsseldorf klar, dass die bloße Behauptung der Euroweb Deutschland GmbH, dass nur festangestellte Mitarbeiter beschäftigt würden und daher keine Kosten gespart, nicht ausreicht.
Das LG Düsseldorf betont, dass eine Auflistung der Euroweb Deutschland GmbH, die lediglich darlegt, welche Beträge für Vertriebskosten, EDV-Erfassung, allgemeine Verwaltungstätigkeiten und Personal- sowie Materialkosten angefallen seien, nicht ausreicht. Das Unternehmen hätte vielmehr „im Einzelnen ausführen müssen, wie sich die einzelnen Beträge zusammensetzen und welche konkreten Einzelpositionen davon erfasst sind. Wenn diese Beträge im Rahmen der Geschäftsgründung kalkuliert worden sind, so hätte es nahegelegen entsprechende Aufstellungen vorzulegen. Hinsichtlich der Personalkosten fehlt es an Angaben zu dem konkreten Arbeitseinsatz sowie zu den Stundensätzen. […]
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kosten des Webtermins, die Kosten der Domaineinrichtung, und die Kosten für die Erstellung der Internetpräsenz stets gleich sein sollen. Es hängt von der jeweiligen Gestaltung der Internetpräsenz ab, wie hoch der Aufwand für ihre Erstellung und damit die Personalkosten sind. Es bedarf einer auf den konkreten Fall bezogenen Berechnung.“ (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2011 – 7 O 311/10)
Wenn die Verträge mit der Euroweb Deutschland GmbH gekündigt werden, soll das Unternehmen an seine Kunden Rückgewinnungsangebote schicken, die kostenlose Zusatzleistungen enthalten. Die Krux: Mit der Zustimmung zu dieser Vereinbarung verlängert sich der ursprünglich abgeschlossene Vertrag zu den damaligen Konditionen und wird um das kostenlose Zusatzangebot erweitert.
Wer den Vertrag bereits gekündigt hat, sollte mithilfe eines erfahrenen Anwalts prüfen, ob die Höhe der geforderten Ausgleichszahlungen berechtigt sind. Meist lassen diese sich reduzieren. Vor Gericht hat die Euroweb Deutschland GmbH schon oft verloren, weil ihre Kostenaufstellung nicht schlüssig war.
Wer den Vertrag noch nicht gekündigt hat, sollte Alternativen zu einer Kündigung anwaltlich prüfen lassen, die für ihn günstiger sind. In Betrachtung kommen zum Beispiel Widerruf und Anfechtung.
Sie wollen sich von Ihrem Vertrag mit der Euroweb Deutschland GmbH lösen? Dann wenden Sie sich unverbindlich an unsre Kanzlei – Wir helfen Ihnen umgehend! Zusammen mit Ihnen entwickeln wir eine Strategie, sich von dem Vertag zu lösen und notfalls auch gegen die Euroweb Deutschland GmbH vorzugehen.
Kündigungen sind immer wieder ein Problem. Wir berichteten bereits über die Probleme mit Finanzguru.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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