Zur Unwirksamkeit der Rechtswahlklauseln „Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.“ und „Erfüllungsort: Es gilt deutsches Recht.“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nach einem Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.09.2014 (Az.: 6 U […]
Unterlässt der Betreiber eines Internetshops die Angabe der Handelsregister- und der Umsatzsteuer-(bzw. Wirtschafts)identifikationsnummer in seiner Anbieterkennzeichnung, so verhält er sich wettbewerbswidrig.
Spätestens seit Inkrafttreten des neuen UWG am 30.12.2008 kann bei einer derartigen Missachtung der Informationsangabenpflicht nicht mehr von einem Bagatellverstoß im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG ausgegangen werden.
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte hierzu am 2. April 2009 (Az 4 U 213/08), dass insbesondere die Angabe des Registergerichts und der Registernummer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG nicht vergessen werden dürfen. Das Fehlen dieser Angaben stelle keinen Bagatellverstoß im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar. Die Angabe der Handelsregisternummer diene als eine "Art Existenznachweis". Wer im Handelsregister eingetragen ist, existiere zumindest formell und sei nicht nur ein Phantasiegebilde. Auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer sei gemäß § 5 Nr. 6 TMG nach Auffassung des OLG Hamm nicht entbehrlich.
Klarstellend hat das OLG Hamm deutlich gemacht, dass es im Wettbewerbsrecht keine Nachsicht für jene Diensteanbieter gibt, bei denen Angaben völlig fehlen. Lediglich beim Fehlen einzelner Teile wie z.B. der Vorname des zu benennenden Geschäftsführers könne es sich u.U. noch um einen Bagatellfall handeln.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORNach einem Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.09.2014 (Az.: 6 U […]
Online-Shop Betreiber haben im letzten Jahr durch die Button-Lösung neue Verpflichtungen […]
Der Handel mit Adressdaten im Internet nimmt nahezu täglich zu. Der […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
Wenn Sie als Künstler in der Öffentlichkeit stehen können Sie Ihren Künstlernamen eintragen lassen und Ihre Privatsphäre schützen
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.