Wann haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Homeoffice?
Viele Arbeitnehmer haben sich an die Arbeit im Homeoffice gewöhnt und […]
Seit Corona ist das Homeoffice für jeden ein Begriff. Auf unserem Blog berichteten wir schon oft über die rechtlichen Aspekte in Bezug auf das Homeoffice. Heute wollen wir Ihnen daher die Frage beantworten, ob man während der Feiertage im Homeoffice arbeiten muss.
Alles was Sie zum Thema Homeoffice und Arbeitsrecht wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog!
Eine Frage, die uns oft gestellt wird ist, wie es arbeitsrechtlich aussieht, wenn man im Bundesland, wo man im Homeoffice arbeitet, eigentlich einen Feiertag hätte, aber im Bundesland, wo der Sitz des Unternehmens ist, kein Feiertag ansteht.
Hier können wir Ihnen sagen, dass der Arbeitsort des Angestellten maßgeblich ist, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen wurde. Es kommt also dann darauf an, wo Sie typischerweise Ihre Arbeit verrichten.
Rechtstipp: Arbeitet man im Homeoffice, hat man grundsätzlich dann frei, wenn ein regionaler Feiertag ansteht. Neben den bundeseinheitlichen Feiertagen gibt es noch Allerheiligen am 1. November in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, der Buß- und Bettag in Sachsen
oder Heilige Drei Könige am 6. Januar in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.
Wichtig ist vor allem, dass die Arbeit im Homeoffice ein Grundsatz ist, also Sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, der mobiles Arbeiten explizit vorsieht. Ebenfalls kann eine Präsenzpflicht für einen Zeitraum ausgeschlossen werden. Auch wenn im Arbeitsrecht vieles gesetzlich geregelt ist, sind solche Abreden dispositiv und können ausgehandelt werden.
Viele fragen sich daher, ob es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt? Dazu können wir schon hier sagen, dass es einen Anspruch auf Homeoffice im Arbeitsrecht nicht gibt.
Gem. § 106 GewO hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht und darf im Rahmen dessen über den Arbeitsort der Arbeitnehmer entscheiden.
Rechtstipp: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Aber ein Recht auf Homeoffice würde Arbeitgebern auch eine klare rechtliche Vorgabe geben, an die sie sich halten müssen. Zur Zeit müssen Arbeitgeber sehr oft fallbezogen und flexibel entscheiden, was auch zu Differenzen im Betrieb führen kann. Dennoch raten wir Arbeitgebern so gut es geht flexibel zu bleiben und bei arbeitsrechtlichen Fragen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt aufzunehmen.
Feiertage sind nicht immer bundesweit einheitlich geregelt. Im Falle von Homeoffice können Sie ein Recht auf den Feiertag haben, wenn Sie das mobile Arbeiten vertraglich vereinbart haben. Das kann auch für einen gewissen Zeitraum vereinbart werden. Gerne beraten wir Sie hierzu!
Das Homeoffice ist im Arbeitsalltag weiterhin sehr präsent. Und das ist auch richtig so, denn die Arbeit im Homeoffice hat die Arbeitswelt in gewisser Weise revolutioniert und auch einen Schritt näher in Richtung Zukunft gebracht. Arbeitgeber müssen dann z.B. keine großen Büros anmieten und unterhalten. Für den Arbeitnehmer bedeutet es mehr Flexibilität und auch unter Umständen viel Zeitersparnis durch die eingesparten Fahrtwege zur Arbeit.
Da es grundsätzlich keinen Anspruch auf Homeoffice gibt, empfiehlt es sich die Arbeit im Homeoffice vertraglich zu regeln. Hierbei sind wir Ihnen gerne schnell und unkompliziert behilflich.
Unser im Arbeitsrecht spezialisiertes Team stellt solche Verträge gerne bereit und geht dabei individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ein. Melden Sie sich bei uns!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORViele Arbeitnehmer haben sich an die Arbeit im Homeoffice gewöhnt und […]
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht befugt sein […]
Das Arbeitsgericht Siegburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber das Tragen einer […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.