Aufregung für Filesharing-Abgemahnte wegen der Pressemitteilung des AG München
In den letzten Tagen sorgt eine Pressemitteilung des Amtsgerichts München bei […]
Kennen Sie den Film Kong: Skull Island? Einigen der Zuschauer bringt er gerade richtig Ärger ein. Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt nämlich wieder Abmahnungen wegen illegalen Filesharings.
Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt die Abmahnungen im Namen ihres Mandanten. Dieser ist der Rechteinhaber des Films, der sich gegen das illegale Streamen wehren möchte.
Kong beruht auf King Kong – es geht um einen großen, wütenden Affen auf einer Insel. Wer diesen Film irgendwo im Internet angeschaut hat, wird dies bald vielleicht doppelt bereuen…
Filme wie Kong: Skull Island sind urheberrechtlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG geschützt. Der Urheber, bei Filmen zum Beispiel der Regisseur oder Autor des zugrundeliegenden Buchs, hat die ausschließlichen Rechte an der Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG) und Veröffentlichung (§ 19a UrhG) des Werks.
Wer urheberrechtlich geschützte Filme auf Internetplattformen zum Tausch oder Download anbietet, handelt damit rechtswidrig. Achtung: „Bei P2P-Plattformen“, also Tauschbörsen, bietet man den Film gleichzeitig auch selbst an, wenn man ihn runtergeladen hat.
Wer durch das Schauen von Kong:_Skull Island oder anderen Filmen gegen Urheberrecht verstößt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Gerade beim Filesharing beauftragen die Urheber meist eine Kanzlei, die dann massenweise Abmahnungen verschickt. Eine Abmahnung ist gesetzlich als eine außergerichtliche Möglichkeit zur Geltendmachung der Rechte gedacht. Wer also auf die Abmahnung nicht reagiert, riskiert eine Klage.
In Abmahnungen werden immer vor allem zwei Dinge gefordert: Schadensersatz und Unterlassung. Der Urheber verlangt also Geld, auch für die anwaltliche Unterstützung, und möchte, dass Sie unterschreiben, dass Sie Kong: Skull Island nicht mehr illegal streamen.
Wer eine Abmahnung wegen Kong: Skull Island oder einem anderen Film erhalten hat, sollte nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Fristen sollten unbedingt im Blick behalten werden. Andererseits sollte man nicht vorschnell den geforderten Schadensersatz zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Schadensersatz beträgt mehrere hundert Euro und die Vertragsstrafe kann, wenn man gegen die unterschriebene Unterlassungserklärung verstößt, eine fünfstellige Summe umfassen.
Stattdessen sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt kontaktiert und die Abmahnung von ihm auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Er kann eine geeignete Vorgehensweise entwickeln und Ihnen bei der Abwehr helfen.
Nicht Sie, sondern ein Familienangehöriger hat den Film geschaut? Hier erhalten Sie weitere Infos zu den Auswirkungen und Ihren Pflichten.
Wir haben schon etliche Abmahnungen erfolgreich abwehren bzw. deren Umfang reduzieren können und haben für Sie einen speziellen Service entwickelt. Mit unserem Rechtsprodukt Verteidigung Filesharing Abmahnung gehen wir für Sie zum Festpreis gegen die Abmahnung vor. Wir brauchen nur wenige Angaben von Ihnen und prüfen dann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit innerhalb von 24 Stunden. Dann meldet sich einer unserer Rechtsanwälte bei Ihnen und berät Sie zu Ihrem Fall. Danach übernimmt er die weitere Korrespondenz mit der abmahnenden Kanzlei.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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