Abmahnungen für Ryanair und Air Berlin
Wegen ihrer undurchsichtigen und möglicherweise rechtwidrigen Gebührenpolitik sind Ryanair und Air […]
Wie gestern die Online-Plattform heise online berichtete, versteigert die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) aktuell offene Forderungen aus von ihnen ausgesprochenen Filesharingabmahnungen auf einer eigenen Auktionsplattform. Es soll sich hierbei um ca. 70.000 offene Forderungen im Wert von über EUR 90 Millionen handeln.
Die offene Forderung dürfte sich dabei aus dem Vorgehen von U+C ergeben. MIt der Abmahnung durch U+C wird dem Abgemahnten ein pauschaliertes Schadensersatzangebot in Höhe von EUR 650,00 zur Abgeltung der angeblich offen stehenden Forderung aufgrund der Abmahnung angeboten. Wird dieser Betrag oder die Abmahnung zurückgewiesen, auf das Schreiben nicht reagiert oder aber der Betroffene erhält das Schreiben nicht (wir hatten hierzu berichtet), stellt die Rechtsanwaltskanzlei U+C in einem zweiten Schreiben einen Betrag in Höhe von EUR 1.286,80 in Rechnung. Wie die Kanzlei auf ihrer Auktionsseite auch angibt, handelt es sich bei den offenen Forderungen um „Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen im Internet“ aus dem Bereich „adult entertainment“.
Aus den Versteigerungsbedingungen der Kanzlei wird deutlich, dass die Kanzlei nur als „Vermittler und für Rechnung ihrer Auftraggeber“ auftritt, was insoweit interessant sein dürfte, dass in diesem Fall tatsächlich eine Kostennote an die jeweilige Mandantschaft geschrieben worden sein sollte und die Kanzlei bereits die offenen Forderungen aus den Anwaltsgebühren – auch hierbei dürfte es sich um mehrere Millionen Euro handeln – erhalten haben müsste. In diesem Fall wäre das Thema Filesharing dann für die Rechteinhaber tatsächlich sehr teuer geworden.
Es bleibt abzuwarten, wie die Versteigerung der Forderungen ablaufen wird und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Zielgruppe dieser Auktion sollen Inkassounternehmen sein, welche die Forderungen aufkaufen sollen, um dann selbst die angeblich offen stehenden Forderungen eintreiben zu können. Inwieweit ein solches Vorgehen der Inkassounternehmen erfolgreich sein dürfte, bleibt ebenfalls abzuwarten, da es sich in diesen Fällen nicht um einen vollstreckbaren Titel handelt.
Die Inkassounternehmen müssten sich nach dem Erwerb der Forderung und deren Geltendmachung denselben Argumenten gegenübersehen, wie die jeweiligen Abmahnkanzleien. In diesem Fall müssten dann die Inkassounternehmen die gerichtlich notwendigen Beweise führen, um den Anspruch überhaupt gerichtlich durchsetzen zu können, so dass die regelmäßigen Probleme, wie falsche IP-Adresse, Hashwert, Berechtigung der Höhe der geltend gemachten Forderung auf die Inkassounternehmen zukommen. Und das alles unter Ausschluss der Gewährleistung. Denn wie sich aus Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen ergibt, werden die Forderungen „in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen (Ist-Zustand) unter Ausschluss jeder Gewährleistung“.
WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung.
Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach per E-Mail an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.
Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.
[insert_ajaxcontact id=2443]
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORWegen ihrer undurchsichtigen und möglicherweise rechtwidrigen Gebührenpolitik sind Ryanair und Air […]
Manchmal ist es halt doch gut, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung […]
Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten, die Sie zu […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke
Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.