Finger weg von Swagoo!

Guido Kluck, LL.M. | 19. Februar 2020

Die Swagoo Internet Werbeagentur ist nur ein weiterer Abofallenbetreiber aus Melle in der Nähe von Osnabrück, die für Unruhe im Internet sorgen. Es handelt es sich um einen Branchenbuchanbieter, bei dem sich Unternehmen durch einen entsprechenden Eintrag bewerben können

Dabei versucht Swagoo, wie so viele andere Unternehmen unter Nutzung von Telekommunikation nutzlose Aboverträge telefonisch zu schließen.  So reiht sich Swagoo in die Reihen von EBVZ, ABVZ, dealUp und Copion UG sowie Branchenheld ein, um nur einige zu nennen. Nicht verwunderlich ist, dass alle Firmen in Melle und rund um Osnabrück sitzen.

Wer ist die Swagoo Internet Werbeagentur?

Wie zahlreiche Abofallenbetreiber versucht auch Swagoo, sich ein seriöses Image zu geben. Aufzurufen ist Swagoo unter der Domain www.die-online-auskunft.de. Es handelt es dabei um ein kostenpflichtiges Online-Branchenverzeichnis, für welches über die Anrufe Kunden akquiriert werden sollen.

Das Unternehmen wirbt auf seiner Internetpräsenz auf seriöse Art und Weise. So heißt es dort:

„Das Team der Swagoo Internet Werbeagentur verfügt über viel Erfahrung im Online Marketing und hat bereits zahlreichen Unternehmen geholfen, den für Sie richtigen Weg in neue Märkte zu finden und bestehende Geschäfte erfolgreich zu verteidigen.

Die Swagoo Internet Werbeagentur setzt auf eine langfristige Zusammenarbeit, bei der auch Sie gewinnen und die Ihr Unternehmen sich auch in Krisenzeiten leisten kann.

Unsere Mitarbeiter versuchen sich stets mit unseren Kunden zu identifizieren, durch Ihre Qualifikation und Ihr tägliches Engagement gehören sie zu den besten im Wettbewerbsvergleich. Unsere Grundlage hierfür ist stets Verantwortungsbewusstsein und Flexibilität unserer Kunden gegenüber. Vertrauen und Kommunikation sind das Geheimnis unseres Erfolgs und unserer Integrität.“

Wie geht Swagoo vor?

Gewerbetreibende und Freiberufler werden von Swagoo-Mitarbeitern kontaktiert. Eine vorherige Einwilligung in diesen Werbe-Anruf von Seiten des Angerufenen liegt in der Regel nicht vor, sodass es sich um eine sogenannte Kaltakquise bzw. Cold-Calls und damit um unzumutbar belästigende Werbung handelt.

Bereits hier berichteten wir über Telefonwerbung.

Die Mitarbeiter gehen dabei folgendermaßen vor: Dem Angerufenen wird ein irreführender Sachverhalt vorgetragen, der sich meistens um einen angeblich bereits bestehenden Probeeintrag des Angerufenen in dem Branchenportal von Swagoo handelt. Sodann wird mitgeteilt, dass das bislang kostenfreie Probeabo bereits abgelaufen sei und aufgrund der fehlenden Kündigung der Vertrag nunmehr weiterlaufe – kostenpflichtig. Die angerufene Person ist dabei in der Regel derart überrumpelt, dass sie die weitergehenden Fragen beantwortet und sich auf ein Gespräch einlässt. Dieser Teil des Gesprächs wird in der Regel mitgeschnitten, sodass Swagoo ein vermeintlicher Vertragsschluss als Aufzeichnung vorliegt.

Dabei geht der Angerufene ungewollt die Verpflichtung ein, für einen Drei-Jahres-Betrag 1000 Euro an Swagoo zahlen zu müssen. Dabei wird die Verpflichtung mit Nachdruck unter Zuhilfenahme von Inkassobüros und/oder Anwaltskanzleien verfolgt.

Vertragsfalle von Swagoo

Die Anrufe des Unternehmens führen zur klassischen Vertragsfalle. In den AGB heißt es:

„Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit (6, 12, 24 oder 36) Monate (mit einer Zahllast von 24 Monaten), sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich gegenüber Swagoo gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt Swagoo vorbehalten.“

Der von Swagoo zu erbringende Leistungsumfang ist jedoch für die Betroffenen meist nutzlos, wie sich ebenfalls aus den AGB ergibt. So heißt es dort:

„Der Kunde beauftragt Swagoo, ihn auf der Internetseite www.die-online-auskunft.de einzutragen. Um dies zu gewährleisten, ist der Kunde damit einverstanden, dass Swagoo die von ihm angegebenen Daten speichert. Der Eintrag in das Firmenverzeichnis www.die-online-auskunft.de beinhaltet zunächst die Aufnahme der persönlichen Daten wie Name, Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, Mobiltelefonnummer, E-Mail Adresse und die eigene Internetseite des Kunden.

Nach Vorlage des Kunden kann ein Firmenlogo mit eingetragen werden. Unter dem Punkt „Zusatzinfo“ auf der Internetseite www.die-oniline-auskunft.de können bis zu 16 Begriffe aufgenommen werden, die das Leistungsspektrum des Kunden näher beschreiben.

Unter dem Punkt „Ansichten“ auf der Internetseite www.die-oniline-auskunft.de können maximal 1 Firmenlogo in dem Eintrag vorhanden sein. Die erforderlichen Begriffe sowie geeignete Bilder werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die Pflege der eingetragenen Daten erfolgt durch Swagoo. Soweit Änderungen im Eintrag vorgenommen werden müssen (wie z. B. Änderung von Adresse oder Telefonnummer), erfolgen diese kostenlos durch Swagoo.“

Rechnung von Swagoo

Die Kunden erhalten im Folgenden die Rechnung von dem Unternehmen mit der Aufforderung, diese umgehend zu begleichen. Zahlt der Betroffene nicht, wird eine Mahnung an ihn geschickt. Dabei wird diese oft mit dem Hinweis versehen, dass bei Nichtzahlung die Rechtsabteilung tätig wird und ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.

Cold-Calls nicht gestattet

Allein die Herangehensweise ist bereits rechtlich unerlaubt. Es handelt sich um unerlaubte Telefonwerbung, die mit teils sehr hohen Strafen geahndet werden. So kann sich das Bußgeld für Anrufe und Werbung dieser Art auf 300.000 Euro belaufen.

Wir helfen Ihnen gerne!

Sollten auch Sie Opfer einer solchen Masche geworden sein, melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen, gegen den Vertrag vorzugehen, sodass Sie nicht an die Abofallen-Firma zahlen müssen.

Melden Sie sich gerne bei uns oder lesen Sie mehr auf unsere Website. Wir helfen Ihnen weiter.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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