Abtretungsverbot in AGB: Zur Unwirksamkeit der Klausel „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.“
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 25. September 2014 (Az.: […]
Erst letzte Woche berichteten wir über die Aussicht auf weniger Kontosperrungen bei Amazon, da der Konzern seine AGB auf Druck des Bundeskartellamts ändern muss. Nun aber wirkt es so als würde der Internetgigant vorher noch mal richtig aufräumen wollen.
Amazon hat strenge Regeln für die Verkäufer festgelegt. Bei (mutmaßlichen) Verstößen werden diese hart sanktioniert. Einfaches und beliebtes Mittel von Amazon: Kontosperrungen!
Wenn Händler nicht mehr auf ihre Verkäuferkonten zugreifen können, können sie nichts mehr verkaufen und an ihr Guthaben bei Amazon kommen sie auch nicht mehr ran. Gerade für kleinere Online-Händler, die ihre Einnahmen (fast) ausschließlich über Amazon generieren, ist das eine Katastrophe. Amazon fordert zur Freischaltung des Verkäuferkontos einen Maßnahmenplan, der es in sich hat. Auch darüber berichteten wir bereits.
Das fand das Bundeskartellamt gar nicht in Ordnung und eröffnete ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon. Daraufhin reagierte der Konzern und kündigte Änderungen in seinen AGB an, die die Rechte der Händler stärken sollen.
Vorher aber scheint Amazon noch mal „auszumisten“ und sperrt haufenweise Konten.
„Ihr Konto steht mit einem Konto in Verbindung, mit dem auf unserer Website keine Waren verkauft werden dürfen. Daher können Sie nicht weiter bei Amazon.de verkaufen.“, heißt es in der Mail, die die Händler derzeit so verärgert.
Wie auch sonst bei Amazons Sperrmails ist es extrem schwer für die Betroffenen, herauszufinden, was genau ihnen eigentlich vorgeworfen wird und was sie für eine Wiederfreischaltung tun müssen.
Im Netz melden sich viele Betroffene und mutmaßen über die Gründe der Sperrung. Ein Verdacht dreht sich um Umsatzsteuerbescheinigungen. In jedem Verkäuferkonto muss eine VAT-Bescheinigung hinterlegt werden. VAT steht für value added tax, auf Deutsch: Umsatzsteuer. Verkäufer, die alte Konten nicht gelöscht, sondern nur pausiert haben, und dort keine solche Bescheinigung hinterlegt, bekommen eine solche Mail. Man sollte also überprüfen, ob das alte Konto bei Amazon wirklich gelöscht wurde oder doch noch irgendwo schlummert.
Um Kontosperrungen von Amazon aufheben zu lassen, muss ein Maßnahmenplan erstellt werden, in dem der Verkäufer ganz genau erklärt, wie er das vorhandene Problem gelöst und verhindert, dass es in Zukunft wieder auftritt. Was genau zu tun ist, erfahrt ihr hier.
Aktuell gibt es zudem wieder Berichte über gefälschte Mails, die von Betrügern verschickt werden, um an Daten der Verkäufer zu kommen. Verkäufer, die Mails mit der Aufforderung bekommen, ihre persönlichen Daten erneut einzugeben, sollten sehr vorsichtig sein und im Zweifel Amazon kontaktieren.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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