Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht am Design von Autos

Guido Kluck, LL.M. | 4. Juli 2019

Im Design von Autos steckt viel Zeit und Geld. Außerdem geht es um den Ruf und Wiedererkennungswert. Daher lassen sich die Automobilhersteller ihre Werke schützen. Dies ist oft, aber eben nicht immer erfolgreich, wie aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen.

Geschmacksmusterrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuG) hat sich kürzlich mit Streitigkeiten über die Geschmacksmusterrechte am Design Porsche 911 sowie VW T5 und Caddy beschäftigt.

Was sind Geschmacksmuster?

Geschmacksmuster schützen, genauso wie das Urheber-, Patent- und Markenrecht geistiges Eigentum. Bei Geschmacksmustern geht es um die Optik, also das Design der Werke. Dieses ergibt sich aus den Linien, Konturen, Farben, Strukturen, Werkstoffen usw.

Sind Auto-Designs schutzfähig?

Die Form von Autos ist extrem wichtig für die Autobauer und ihre Kunden. Sie sind zweifelsfrei schutzfähig. Ob im Einzelfall ein Geschmacksmuster eingetragen werden kann bzw. ob dieses zu Recht eingetragen wurde, ist fallabhängig. So musste zum Beispiel Porsche bei seinem bekannten Modell 911 gerade eine Niederlage vor dem EuG einstecken (Urt. v. 06.06.2019 – T-2010/18). Die Modelbaufirma Autec hat bei dem europäischen At für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Löschungsantrag gestellt, der vom EUIPO bewilligt und vom EuG bestätigt wurde. Dem Geschmacksmuster fehlt nach Ansicht der Richter die Eigenart, weil sich die Porsche 911-Versionen nicht deutlich genug voneinander unterscheiden.

Anders entschied das Gericht im Fall von VW, in dem der Modellbauer Rietze die Geschmacksmuster vom T5 und Caddy löschen ließ. Hier sahen die Richter genug Unterschiede zu den Vorgängerversionen.

Urheberrecht

In einem Verfahren vor dem LG Braunschweig ging es um die Urheberrechte am VW Käfer. Die Tochter eines an der Entwicklung des Autos beteiligten Konstrukteurs machte gegenüber VW Urheberrechte gemäß § 32a UrhG geltend.

Was sind Urheberrechte?

Das Urheberrecht schützt Werke, also geistige Schöpfungen aus dem künstlerischen und literarischen Bereich. Derjenige, der das Werk geschaffen hat wird Urheber genannt und hat an diesem sämtliche Rechte. Er darf bestimmen, wer das Werk nutzen, vervielfältigen und veröffentlichen darf.

Gibt es ein Urheberrecht an Autos?

Das Design von Autos kann dem Urheberrecht unterfallen. Wird das Werk deutlich erfolgreicher verwertet als angenommen, darf der Urheber auch nachträglich eine angemessene Beteiligung an den Erträgen erzielen, § 32a Abs. 1 UrhG. Dies verlangt nun die Tochter und Erbin eines damals bei VW beschäftigten Konstrukteurs und legt zum Beweis Skizzen vor, die angeblich von ihrem Vater stammen. Da dort aber nur „K.“ steht, lässt sich nicht sicher sagen, dass die Skizzen überhaupt von ihm stammen. Außerdem gab es zum Zeitpunkt der Zeichnung bereits Skizzen anderer Personen für den Käfer und unter anderem Mercedes hat ein optisch ähnliches Auto vorgestellt. Alles in allem sah das LG Braunschweig (Urt. v. 19.06.2019, 9 O 3006/17) den Nachweis der Urheberschaft des Vaters an der Karosserie des Käfers als nicht beweisen an.

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE
299,00 €

Markenanmeldung DE

Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.