Tracking-Tools und die DSGVO
Viele Webseitenbetreiber verwenden Tracking-Tools. Diese sind durchaus nützlich, aber erfordern meist […]
Nach einer großen Studie der Datenschutz-Aktivisten von Privacy International wurde der erschreckende Befund gemacht, dass auch Gesundheitsportale sensible Informationen an Werbemetzwerke weiterleiten. Doch nicht nur deutsche Webseiten müssen sich rechtfertigen. Viele europäischen Seiten sind betroffen, darunter auch Frankreich, wo der Webseiten-Tracker zu Marketingzwecken bei rund 80 Prozent aller Untersuchten Seiten liegt.
Gesundheitsportale sind Webseiten, die Betroffene vermeintlich die Möglichkeit geben, sich über bestimmte Erkrankungen zu informieren. Doch Viele dieser Webseiten sind mit einem sogenannten Tracker ausgestattet, der dann detaillierte Informationen unter anderem zur Suche des Webseitenbesuchers an Werbenetzwerke weiterleitet.
Bereits mehrfach hat Privacy International durch Untersuchungen verschiedener Apps und Programmen festgestellt, dass die unerlaubte Datenweitergabe der Gesundheitsportale mehr oder weniger unerkannt stattgefunden hat.
Bei ihrer letzten Untersuchung durchsuchte die Institutionen 136 in Europa populäre Webseiten, die das Thema Depressionen beinhalteten und Informationen dazu bereitstellen.
Das Ergebnis ist erschreckend, wenn man bedenkt, dass fast 100 Prozent aller Webseiten Tracking-Elemente enthielten und die meisten dieser aus Werbegründen platziert wurden.
Durch diese Tracking-Elemente können Werbenetzwerke nachverfolgen, wenn sich ein Nutzer der Seite explizit zu einem Thema erkundigt und dann gezielt Werbung schalten, da ein umfangreiches Profil angelegt wird dadurch. Die Informationen werden jedoch nicht nur einen eine Werbenetzwerk gestreut, sondern gelangen mitunter an mehrere hundert Werbenetzwerke, die um die Werbeplätze bieten können.
Auch ergab die Studie von Privacy International, dass bei sogenannte Online-Tests, die einzelne Symptome hinsichtlich einer möglichen Depression abfragen, die einzelnen Antworten dabei in der URL weitergegeben wurden, so dass der komplette Diagnose-Prozess auch an die eingebundenen Werbetracker übertragen wurde. Einzig unklar ist dabei, ob die Werbenetzwerke die so gewonnenen Informationen weiterverbreiten oder nicht.
Viele Nutzer wurden jedoch nicht über die Situation aufgeklärt. So fehlten Cookie-Banner und viele Webseiten setzten voraus, dass sich die User bei Abruf der Webseite mit dem Abruf der Webseiten auch mit der Übertragung an Dritte einverstanden erklären.
Zu empfehlen ist, Tracker grundsätzlich so weit wie möglich zu vermeiden – gerade dann, wenn es um sensible Daten wie Gesundheit und Körper geht.
Sollten sich diese nicht vermeiden lassen, sollte mindestens der Datenfluss verringert und die automatische Übertragung unterbunden werden.
Um möglichst transparent zu sein, sollten Webseiten-Betreiber über das Geschäftsmodell hinreichen aufklären und informieren und eine Möglichkeit für die Nutzer schaffen, die es ihnen ermöglicht, eine Datenweitergabe abzulehnen.
Betroffenen der unberechtigten Datenweitergabe steht möglicherweise für die Verletzung ihrer Rechte ein Schmerzensgeldanspruch zu. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
https://www.legalsmart.de/thema-dsgvo-schadensersatz.php
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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