DSGVO Website Update
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Die COVID-19-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert und das Homeoffice in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt. Während der Pandemie wurde das Arbeiten von zu Hause zur Norm, doch mit dem Abklingen der Krise stellt sich die Frage: Gibt es ein gesetzliches Recht auf Homeoffice in Deutschland? Aktuelle Entwicklungen und Gerichtsurteile beleuchten diese Thematik und wir zeigen, wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist bzw. welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Diskurs haben.
Unternehmen wie die Deutsche Bank und Otto haben kürzlich ihre Homeoffice-Regelungen angepasst. Die Deutsche Bank hat die Heimarbeit auf zwei Tage pro Woche begrenzt, insbesondere für Führungskräfte, wie das Manager Magazin berichtete. Diese Entscheidung stieß auf Kritik seitens der Belegschaft, die mehr Flexibilität wünscht. Wie Golem berichtete möchten viele Arbeitnehmer auch weiterhin im Homeoffice arbeiten. Gleichzeitig zeigt eine Umfrage des ZEW, dass 82 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft mindestens einen Homeoffice-Tag pro Woche anbieten, was die anhaltende Bedeutung des Homeoffice unterstreicht, wie die Welt berichtete.
In Deutschland existiert derzeit kein allgemeines gesetzliches Recht auf Homeoffice. Ob ein Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten darf, entscheidet in erster Linie der Arbeitgeber. In manchen Fällen regelt dies ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag. Mitarbeiter im Produktionsbereich können in der Regel nicht im Homeoffice arbeiten. Dies berichtete das ZDF.
Bereits seit 2019 bemüht sich das Bundesarbeitsministerium um ein neues Gesetz, das Arbeitnehmern ein grundsätzliches Recht auf Homeoffice einräumt. Während in den Niederlanden ein solches Recht bereits seit 2015 besteht, gibt es in Deutschland bisher keine gesetzliche Regelung.
Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27. April 2021 (Az.: 9 AZR 572/20) befasste sich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Homeoffice hat. Das Gericht entschied, dass ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung kein Anspruch auf Homeoffice besteht. Es betonte jedoch, dass individuelle Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich sind und in der Praxis häufig Anwendung finden.
Auch dürfen Arbeitgeber ohne eine entsprechende Vereinbarung verlangen, dass die Arbeitsleistung im Betrieb erbracht wird. Arbeitgebern steht, wie wir bereits 2021 berichteten, nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München (Az. 3 SaGa 13/21) auch das Recht zu, einen im Home Office befindlichen Mitarbeiter wieder in den Betrieb zurückzuholen.
Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie ohne vertragliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Homeoffice haben. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und individuelle Lösungen zu finden. Arbeitgeber sollten klare Regelungen zum Homeoffice treffen und diese transparent kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollten sie die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Die Diskussion um ein gesetzliches Recht auf Homeoffice ist in Deutschland weiterhin aktuell. Während Unternehmen ihre Regelungen anpassen und die Nachfrage nach flexiblen Arbeitsmodellen steigt, bleibt die rechtliche Lage unverändert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichermaßen gefordert, individuelle Lösungen zu finden und die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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