Google Fonts Urteil des AG Charlottenburg – Kein Anspruch auf EUR 170,00

Guido Kluck, LL.M. | 20. Januar 2023

Das Amtsgericht Charlottenburg (Urteil vom 20.12.2022, Az. 217 C 64/22) hat festgestellt, dass dem Kläger kein Anspruch auf Zahlung von 170, 00 EUR zusteht. Dem Abmahner steht kein Anspruch nach § 823 BGB, noch aus der Datenschutzgrundverordnung oder unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt.

Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen!

Was ist Google Fonts?

Google Fonts sind die Auswahl an verschiedenen Schriftarten, deren Nutzung grundsätzlich kostenlos ist. Google stellt sie unter der Internetadresse https://fonts.google.com/ zur Verfügung. Die Bibliothek ist frei verfügbar und die Einbindung hilft bei der Textdarstellung auf Webseiten. Wer eine solche Website besucht, lädt mit seinem Browser direkt die Fonts von Google-Servern – im Gegenzug werden Nutzerdaten wie die IP-Adresse an Google weitergeleitet.

Abmahnwelle in ganz Deutschland 

Anfang Januar letzten Jahres hat das LG München in einem Urteil die Nutzung von Google Fonts auf Webseiten für datenschutzwidrig gehalten (Urt. v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Das löste eine Abmahnwelle über Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus. Jedoch waren die Abmahnungen rechtswidrig. Daher gab es auch eine Razzia bei dem Berliner Anwalt Kilian Lenard. Der Vorwurf ist ge­werbs­mä­ßi­ger Be­trug und Er­pres­sung im Zu­sam­men­hang mit Ab­mah­nun­gen in Bezug auf die Ein­bin­dung von Goog­le Fonts in insgesamt 2.418 Fällen. Dazu berichteten wir schon hier.

Gesetzliche Regelungen dürfen nicht zum Selbstzweck verkommen 

Das AG Charlottenburg unterstrich in seinen Ausführungen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zwar dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten dient. Deswegen sieht die DSGVO daher auch Ansprüche auf Schadenersatz vor, wenn es zu einem Datenschutzverstoß gekommen ist. Lesen Sie auch dazu: „Wann hat man einen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

Jedoch machten die Richter deutlich, dass gesetzlichen Regelungen nicht zum bloßen Selbstzweck verkommen dürfen und nicht ganz offensichtlich rechtsmissbräuchlich genutzt werden sollen, indem sich vermeintlich Geschädigte hier eine Einnahmequelle durch das massenhafte Versenden von „Abmahnungen“ schaffen.

Aufbau der Abmahnungen 

Die Abmahnungen sind immer ähnlich aufgebaut, zunächst wird auf das oben genannte Urteil Bezug genommen und dann ein Schadensersatz von 100 EUR geltend gemacht. Anscheinend seien die Abmahner Privatpersonen, die vorgeben, die jeweils genannte Website besucht zu haben und dabei wegen der dynamischen Einbettung der Google Fonts in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden zu sein. Doch stimmt das? Wohl eher zweifelhaft!

Richtiges Verhalten bei Abmahnung 

Wer eine Abmahnung wegen Google Fonts oder eines anderen Grundes erhalten hat, sollte nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Fristen sollten unbedingt im Blick behalten werden. 

Rechtstipp: Man sollte nicht vorschnell den geforderten Schadensersatz zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben!

Stattdessen sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt kontaktiert und die Abmahnung von ihm auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Er kann eine geeignete Vorgehensweise entwickeln und Ihnen bei der Abwehr helfen.

Fazit 

Wie verhalten Sie sich im Falle einer Abmahnung richtig? Wer eine Abmahnung wegen Google Fonts oder eines anderen Grundes erhalten hat, sollte nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Fristen sollten unbedingt im Blick behalten werden. 

Rechtstipp: Man sollte nicht vorschnell den geforderten Schadensersatz zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben!

Stattdessen sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt kontaktiert und die Abmahnung von ihm auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Er kann eine geeignete Vorgehensweise entwickeln und Ihnen bei der Abwehr helfen. 

Bei einer Abmahnung sollte man definitiv von bösen Anrufen oder Anzeigengegen die Abmahner absehen und die Zeit lieber nutzen, um rechtlichen Rat einzuholen, um richtig auf eine erhaltene Abmahnung zu reagieren Wir raten Ihnen daher:

  1. die Forderung zunächst nicht zu bezahlen
  2. nicht zu unterschreiben 
  3. rechtlichen Rat einzuholen

Achtung: eine Zahlung könnte bereits als ein Schuldanerkenntnis gewertet werden. Wir haben schon etliche Abmahnungen erfolgreich abwehren bzw. deren Umfang reduzieren können und haben für Sie einen speziellen Service entwickelt.

Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gern. Wir brauchen nur wenige Angaben von Ihnen und prüfen dann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit innerhalb von 24 Stunden. Dann meldet sich einer unserer Rechtsanwälte bei Ihnen und berät Sie zu Ihrem Fall. Danach übernimmt er die weitere Korrespondenz mit der abmahnenden Kanzlei.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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