Gründung einer Werbeagentur

Guido Kluck, LL.M. | 6. März 2020

Sie wollen eine Werbeagentur gründen? Neben Themen wie Finanzierung und Personal kommen auf einen Gründer einer Werbeagentur auch rechtliche Aspekte zu, mit denen er sich auseinandersetzen muss. Wir erklären, was Sie wissen und beachten müssen.

1. Wie gründe ich eine Werbeagentur?

Der rechtliche Grundstein für die eigene Werbeagentur ist die Gründung des Unternehmens.

Wahl der Rechtsform für die Werbeagentur

Dazu gehört zum einen die Wahl der richtigen Rechtsform. Jede Rechtsform bringt bestimmte Verpflichtungen, Vor- und Nachteile mit sich, die anhand des jeweiligen Vorhabens abgewogen werden müssen. Einen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen finden Sie hier.

Dabei ist vor allem zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Sie tragen mit ihrer Gesellschafterstellung die Verantwortung für das Unternehmen, die Gesellschaft an sich hat grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Anders ist dies bei Kapitalgesellschaften, die als juristische Personen wie die GmbH eigene Rechte und Pflichten haben und bei denen die Gesellschafter regelmäßig nicht selbst haften, sondern nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Deshalb benötigt man für die Gründung einer GmbH auch ein Startkapital von 25.000 Euro.

Wir beraten Sie gerne zu der Frage, welche Rechtsform die richtige für Sie ist. Dieser Baustein ist auch in unseren Start-Up Paketen enthalten.

Satzung für die Werbeagentur verfassen

Ist die Rechtsform gewählt, muss die Satzung bzw. der Gesellschaftervertrag verfasst werden. Auch hier sollte sich der Gründe beraten lassen und keine vorformulierte Satzung aus dem Internet kopieren. Der Inhalt muss vielmehr auf das jeweilige Unternehmen angepasst werden. Mehr Infos zu dem Thema finden Sie hier.

Auch die Ausarbeitung einer Satzung bzw. eines Gesellschaftsvertrags kann bei unseren Start-Up Paketen ausgewählt werden.

Die Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag müssen bei der GmbH, UG und AG notariell beurkundet werden!

2. Wo muss ich meine Werbeagentur registrieren, bevor ich loslegen kann?

Sie müssen Ihre Werbeagentur verschiedenen Stellen melden, bevor Sie den Geschäftsbetrieb aufnehmen können.

Handelsregistereintragung

Die meisten Rechtsformen müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Zu diesen Rechtsformen gehören Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), Personengesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG) und eingetragene Kaufleute (e. K.). Kleingewerbetreibende können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen und werden damit zum Kaufmann. Freiberufler hingegen können nicht eingetragen werden.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Wer gewerblich handeln will, braucht eine Anmeldung beim Gewerbeamt. Dabei sind unter anderem auch Rechtsform und die Handelsregisternummer anzugeben, weshalb beides vorher erfolgen sollte. Nach der Prüfung der Anmeldung vergibt das Gewerbeamt eine Steuernummer.

IHK

Wer der Gewerbesteuer unterliegt, muss Mitglied in der Industrie- und Handelskammer werden und einen entsprechenden Mitgliedsbeitrag zahlen. Die IHK ist ein Zusammenschluss der Unternehmen und gesetzlich vorgeschrieben. erhält vom Handelsregister, Gewerbe- und Finanzamt von der Gründung Ihrer Werbeagentur und wird sich bei Ihnen melden.

3. Was braucht man bei einer Werbeagentur? AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Impressum, Markenanmeldung?

Neben der Wahl der Rechtsform des Unternehmens und dessen Eintragung und Anmeldung gibt es noch weitere Aspekte zu beachten.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der Vereinfachung der Vertragsabwicklung. Es handelt sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden sollen. Es gibt keine grundsätzliche Pflicht, AGB zu verwenden. Es zu tun erleichtert aber die Abläufe im Geschäftsverkehr und spart damit Zeit und Kosten.

Grundsätzlich können AGB relativ frei gestaltet werden. Die Grenzen sind in den §§ 305 ff. BGB, die unter anderem eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners, überraschende und uneindeutige Klauseln als unwirksam einstufen. AGB, die also gegen die §§ 305 ff. BGB verstoßen, entfalten keine Geltung und stattdessen wird auf die gesetzlichen Regelungen zurückgegriffen. Daher sollten sie sorgfältig formuliert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier. Die Erstellung von AGB ist in unserem Star-Up Paket 3 inklusive!

Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Über dieses muss der Verbraucher unterrichtet werden. Dafür gibt es die Widerrufsbelehrung. In dieser sind gem. Art. 246 EGBGB verschiedene Pflichtangaben zu tätigen, zum Beispiel, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und die Angabe der Widerrufsfrist.

Wer eine unvollständige Widerrufsbelehrung hat oder diese ganz fehlt, riskiert eine Abmahnung.

Datenschutzerklärung

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Vorgaben der DSGVO erfüllen. Deshalb muss vor jeder Datenverarbeitung eine Datenschutzerklärung bereitgehalten werden, digital und/oder analog.

Auf Webseiten werden durch Cookies, Newsletter, Kontaktformulare, Chats,… so gut wie immer Daten verarbeitet. Deshalb muss auf der Webseite selbst eine Datenschutzerklärung eingebaut werden. Darin wird der Nutzer über die Art, den Umfang und den Zweck der Nutzung personenbezogener Daten informiert.

Wer eine unvollständige oder gar keine Datenschutzerklärung hat, riskiert eine Abmahnung.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier und hier. Die Erstellung der Datenschutzerklärung ist in unseren Star-Up Paketen inklusive!

Impressum

Ein Impressum ist sowohl bei Telemedien (Webseiten) als auch bei Printmedien anzugeben. Es muss unter anderem den Namen des Vertretungsberechtigten, die Rechtsform, die Anschrift, die Kontaktdaten und, soweit vorhanden, auch Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer, sowie die Registriernummer im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister.

Wer ein unvollständiges oder gar kein Impressum hat, riskiert eine Abmahnung.

Weitergehende Informationen zur Impressumspflicht finden Sie hier. Die Erstellung des Impressums ist in unseren Star-Up Paketen inklusive!

Markenanmeldung

Durch eine Markenanmeldung kann ein Zeichen mit Ihrem Namen, Logo o.ä. geschützt werden. Sie als Inhaber der Marke sind dann der einzige, der diese Marke benutzen und vermarkten darf. Damit machen Sie sich einzigartig und schützen sich vor Kopien.

Weitergehende Informationen zur Impressumspflicht finden Sie hier. Die Erstellung des Impressums ist in unseren Star-Up Paketen 2 und 3 inklusive!

Fazit zur Gründung einer Werbeagentur

Die Gründung einer Werbeagentur ist rechtlich mit einigen Fallstricken behaftet, denen man durch gute Planung entgegnen kann. Wer sich informiert und seine Produkte und Webseite rechtssicher gestaltet, braucht sich keine sorgen zu machen. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, können Sie eines unserer Start-Up Pakete buchen, wodurch Sie zum Festpreis ein umfangreiches Leistungspaket inklusive anwaltlicher Beratungsstunden bekommen, sodass Sie sich auf andere Dingen konzentrieren können als auf die rechtliche Umsetzung Ihrer Werbeagentur!

Tipp: Lesen Sie auch den nächsten Blogartikel unserer Blogartikelserie zu Werbeagenturen. Den Artikel finden Sie hier. Darin geht es um die Verwendung von Bildern aus Stockarchiven.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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