Gründung von Unternehmen unter 18

Guido Kluck, LL.M. | 24. September 2019

Minderjährig und doch ein eigenes Unternehmen haben wollen? Das ist möglich und kann vor Gerichten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen durchgeboxt werden. Wir zeigen Ihnen, wie das geht und was Sie beachten müssen!

Personen unter 18 Jahren sind zwar nicht vollkommen geschäftsunfähig, können jedoch nur sehr begrenz am Rechtsverkehr teilnehmen. Es gibt allerdings auch für noch Minderjährige eine Möglichkeit, ihre Ziele vor dem 18. Geburtstag zu erreichen. 

Die Eltern stimmen zu und das Familiengericht gibt ebenfalls das OK. 

Wenn die Zustimmung der Eltern vorliegt kann einen schriftlichen Antrag bei Familiengericht stellen. In der Regel wird man dann von einem Vertreter des Gerichts eingeladen und nach abschließendem Gespräch erhält man die Bestätigung. Mit dieser geht man zum Notar oder direkt zum Gewerbeamt und das Business kann angemeldet werden. 

Wie geht man am besten vor, wenn man sein Unternehmen gründen will?

Zunächst sollte man einen sogenannten Businessplan ausarbeiten. 

In erster Linie ist die Grundvoraussetzung, dass man sein eigenes Produkt kennt und dies zur Zielgruppe passt. Dafür muss man sich mit seinem gewünschten Markt auseinandersetzen 

Oftmals scheitern Ideen daran, dass zwar sehr viel Begeisterung für das eigene Produkt besteht, die Einschätzung des Marktes aber fehlgeht bzw. gar nicht erst vorgenommen wird. So werden häufig Produkte versucht an den Markt zu bringen, für die es keine geeignete oder schon gar keine Zielgruppe gibt. 

Was helfen kann, um eine Idee zu bekommen und die Umsetzung fördern kann, ist die Beratschlagung mit erfolgreichen Gründern. Dabei ist es auch gut, einmal mit gescheiterten Gründern zu sprechen, um zu erfahren, was die Fehlerquellen sein können und wie man Hindernisse überwinden kann. Auch hilfreich sind Gespräche mit Handwerkskammern und sonstigen Wirtschaftsvereinen sowie Gründerzentren. 

Wie tritt man am besten bei Gericht auf?

Hauptziel ist es, den Gerichtsvertretern davon zu überzeugen, dass man die nötigen Mittel und Fähigkeiten besitzt, ein Unternehmen zugründen und dieses dann auch zu führen. Ein seriöses und sicheres Auftreten ist dafür unumgänglich und Grundvoraussetzung. Im Endeffekt geht es darum, sich und seine Fähigkeiten sowie das Produkt zu verkaufen.

Daneben sollte sichergestellt und klargestellt werden, dass die schulischen Leistungen hierunter nicht leiden werden. Dafür kann es hilfreich sein, einen Plan hinsichtlich der Arbeitsstunden auszuarbeiten und vorzulegen. 

Wie hoch muss das mitgebrachte Kapital sein?

Für die Entscheidung, ob der Antrag erfolgreich sein wird oder nicht, ist es irrelevant, wie hoch das Stammkapital ist. 

An welche Rechtsform sollte das Unternehmen angeknüpft werden?

In der Regel greifen Gründer zur Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), da sie meist ein gemeinsames Ziel und einen bestimmten Zweck mit dem Unternehmen verfolgen. Zu empfehlen ist jedoch die UG, sogenannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Hier beträgt die Kapitalanlage einen Euro und kann problemlos erbracht werden. Zusätzlicher Aspekt ist, dass sie nicht mit ihrem eigenen vermögen haften müssen, sollte mal etwas schief gehen.  Eine GmbH ist zu Beginn der Gründung meist schwierig zu gestalten, da die Kapitalanlage 25.000 betrögt. Diese hohe Summe haben junge Gründer in der Regel nicht.  

Was geschieht, wenn der Antrag nicht bewilligt wird?

Sollte der Antrag mal scheitern, kann man sich immer noch an einen erwachsenen Freund oder ein Familienmitglied wenden und diesen bitten, die Firma zu gründen. Dabei sollte man sich seinen Partner sehr genau aussuchen und im Vorfeld besprechen, wer für welche Tätigkeiten zuständig sein soll.   

Sie haben Fragen zur Firmengründung? Dann wenden Sie sich doch einfach an unsere Kanzlei, wir helfen Ihnen gerne!

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung EU
899,00 €

Markenanmeldung EU

Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.