Grünes Licht für Anbau­ve­r­ei­ni­gungen in Berlin

Guido Kluck, LL.M. | 3. November 2024

Am 29. Oktober 2024 hat der Berliner Senat eine Verordnung zur Umsetzung des Cannabisgesetzes beschlossen, die ab Anfang November in Kraft tritt. Diese Verordnung regelt die Gründung und den Betrieb von Cannabis-Anbauvereinigungen in Berlin und enthält einen detaillierten Bußgeldkatalog für Verstöße. 

Hintergrund: Das Cannabisgesetz und seine Umsetzung in Berlin

Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal. Das Cannabisgesetz erlaubt es Personen über 18 Jahren, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm zu Hause zu besitzen. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf gestattet. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Möglichkeit, sogenannte Cannabis-Anbauvereinigungen zu gründen, die ihren Mitgliedern den Anbau und die Verteilung von Cannabis ermöglichen.

Die Berliner Verordnung: Regelungen für Anbauvereinigungen

Die nun beschlossene Berliner Verordnung legt fest, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) für die Erteilung von Erlaubnissen zur Gründung von Anbauvereinigungen zuständig ist. Diese Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und müssen strenge Auflagen erfüllen, darunter Sicherheitsmaßnahmen beim Anbau und klare Regelungen zur Abgabe von Cannabis an die Mitglieder. Zudem sind detaillierte Dokumentationspflichten vorgesehen, um Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten.

Bußgeldkatalog: Sanktionen bei Verstößen

Ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist der umfangreiche Bußgeldkatalog. Verstöße gegen die Auflagen können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Beispielsweise können unzulässige Abgaben von Cannabis oder Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften mit Bußgeldern belegt werden. Ziel ist es, einen sicheren und kontrollierten Umgang mit Cannabis zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.

Konsequenzen für Verbraucher und Unternehmen

Für Verbraucher bedeutet die Verordnung, dass sie sich bei Interesse an einer Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung an die vom Lageso zugelassenen Vereine wenden müssen. Unternehmen, die eine solche Vereinigung gründen möchten, müssen die strengen Auflagen der Verordnung erfüllen und mit regelmäßigen Kontrollen rechnen. Die Einhaltung der Vorschriften ist essenziell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Fazit

Mit der neuen Verordnung schafft Berlin einen klaren rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Cannabis und setzt das bundesweite Cannabisgesetz konsequent um. Die detaillierten Regelungen und der umfassende Bußgeldkatalog sollen sicherstellen, dass der Konsum und Anbau von Cannabis in geordneten Bahnen verläuft und Missbrauch verhindert wird. Verbraucher und Unternehmen sind angehalten, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen und diese einzuhalten, um von den neuen Möglichkeiten profitieren zu können.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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