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Ein Erfolg gegen die Deutsche Wohnen im Bereich des Datenschutzrechtes wurde nun durch die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte erzielt und ein Bußgeld in Millionenhöhe gegen sie erlassen.
Die Immobiliengesellschaft speicherte über mehrere Jahre hinweg personenbezogene Daten ihrer Mieter. Nunmehr verhängte die Landesdatenschutzbeauftragte Berlin Maja Smoltczyk ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Zuvor bemängelte die Landesdatenschutzbeauftragte in einer Vor-Ort-Kontrolle im Juni 2017 das Archivsystem. Dort wurden personenbezogene Daten der Mieter gespeichert. Dabei wurden neben Namen auch Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Arbeitsverträge, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge archiviert.
Bei den Daten handelte es sich um teilweise veraltete Daten, die dem ursprünglichen Zweck zur Speicherung der Daten nicht mehr dienlich waren. Misständlich an diesem System war insbesondere, dass weder geprüft wurde, ob die Datenspeicherung zulässig oder erforderlich war. Zudem war keine Möglichkeit vorgesehen, nicht mehr erforderliche Daten zu löschen.
Trotz Aufforderung zu Umstellung des Systems wurden bei erneuter Prüfung im März diesen Jahres ähnliche Zustände aufgefunden. Eine Datenstandsbereinigung habe nicht stattgefunden und auch eine Begründung, wofür die fortlaufende Speicherung erforderlich wäre, konnte die Immobiliengesellschaft nicht angeben.
Die Datenschutzbeauftragte erwähnte, dass Datenfriedhofe, wie sie bei der Deutschen Wohnen SE vorgefunden wurden, in der Aufsichtspraxis gar nicht so selten sind, wie man vielleicht denkt.
Problematisch an dieser Situation ist insbesondere, dass gerade bei Cyberangriffen der missbräuchliche Zugriff auf die Daten Zugang zu teils sehr sensiblen Daten gewährt wird.
Bereits im September dieses Jahres verhängte sie ein Bußgeld gegen den Lieferdienst Delivery Hero. Das Unternehmen musste 195.000 Euro bezahlen, da auch hier mehrere Verstöße gegen Datenschutzrecht vorlagen. Auch die Onlinedatenbank N26 musste ein Bußgeld akzeptieren. Es verfügte über eine Liste mit ehemaligen Kunden zur Geldwäscheprävention, unabhängig ob die Kunden tatsächlich der Geldwäsche verdächtig waren oder nicht.
Nach der DSGVO ist auch der Umsatz des zu sanktionierenden Unternehmers zu berücksichtigen. Die Deutsche Wohnen machte im Jahr 2018 einen Umsatz in Höhe von eine Milliarde Euro. Der gesetzlich vorgegebene Rahmen für ein Bußgeld lag hier bei etwa 28 Millionen Euro, so Smoltczyk.
Nach umfangreicher Ermessensabwägung legte sie sich auf ein niedrigeres Bußgeld fest.
Anfang Juli verhängte die britische Datenschutzbehörde ein Strafzahlung in Höhe von 200 Millionen Euro gegen die Fluggesellschaft Britisch Airways aufgrund eines Datenlecks. Die Datenschutzbehörde verwies darauf, dass nur schwache Sicherheitsvorkehrungen für den Schutz personenbezogener Daten vorhanden seien.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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