Paket beschädigt: Wer haftet bei Transportschäden?
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Am 7. Dezember 2016 eröffnete das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Einschifffahrtgesellschaft MS Hammonia Pescara Schiffahrts GmbH & Co. KG (Az.: 67g IN 480/16). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.
Im Jahr 2008 legte das Emissionshaus Atlantic den Twinfonds MS Benjamin Schulte Shipping GmbH & Co. KG (jetzt: MS Hammonia Pescara) und MS Benedict Schulte Shipping GmbH & Co. KG auf und platzierte beide Schiffsfonds im Jahr 2010. Anleger konnten sich erstmals im September 2008 an dem Fonds mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Ursprünglich investierte der 2008 aufgelegte Fonds in die zwei Containerschiffe MS Benjamin Schulte (heute MS Hammonia Pescara) und MS Benedict Schulte. Hierbei handelt es sich um sog. Vollcontainerschiffe.
Nach dem Auslaufen der ersten Festcharterverträge folgte Mitte des Jahres 2016 die Insolvenz des Schiffsfonds MS Benedict Schulte. Auch das bis vor kurzem verbliebene Schiff MS Hammonia Pescara reiht sich nun in die Riege zahlreicher insolventer Schiffsfondsgesellschaften ein.
Die Beteiligungen von Anlegern belaufen sich auf ca. EUR 40 Millionen. Durch die nun eröffnete Insolvenz könnten betroffene Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.
Wie Schiffsfonds funktionieren, warum sie oft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, das angelegte Kapital ggf. zurückzufordern haben wir bereits in unserem Beitrag „Schiffsfonds: Wie sie funktionieren … oder auch nicht“ beschrieben.
Eine Möglichkeit für Investoren/Anleger, einen Totalverlust ihrer Anlage noch zu vermeiden könnte dann bestehen, wenn sie vor bzw. bei der Zeichnung des Fonds fehlerhaft beraten wurden. Viele Fälle haben gezeigt, dass Anlageberater/-vermittler den Anleger fehlerhaft beraten haben und die Beratung oftmals nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat.
Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört z.B. die umfassende Aufklärung über Funktionsweise und Risiken von Schiffsfonds. Anlageberater müssen dem Anleger verständlich darlegen, dass sie mit dem Erwerb der Fondsanteile zu Miteigentümern werden und daher auch ein unternehmerisches Risiko tragen, welches im schlimmsten Fall einen Totalverlust der Einlage bedeuten kann. Weitere Risiken bei Schiffsfonds sind u.a. die meist langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder auch die erschwerte Handelbarkeit der Anteile. Darüber hinaus muss über die sog. „Weichkosten“ aufgeklärt worden sein. Hierbei handelt es sich z.B. um die teilweise sehr hohen Provisionszahlungen (sog. Kick-Backs) an die Vermittler.
Wurde ein Anleger über diese und weitere Aspekte bei der Zeichnung der Anlage nicht vollständig beraten und informiert, liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor. In einem solchen Fall können Schadensersatzansprüche geltend gemacht und die Beteiligung rückabgewickelt werden. Bei Schiffsfonds gelten darüber hinaus weitere Beratungspflichten, weil es sich in der Regel um eine spekulative Geldanlage mit einer Vielzahl von Risiken handelt. Eine solche Kapitalanlage ist z.B. als Altersvorsorge völlig ungeeignet und würde schon einen Haftungsanspruch des Vermittlers begründen können. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann unter Umständen der Kauf noch heute ohne Verlust rückgängig gemacht werden.
WK LEGAL berät Anleger von Schiffsfondsbeteiligungen umfassend. Dabei werden alle Möglichkeiten der Rückabwicklung des Vertrages und des Schadenersatzes für unsere Mandanten geprüft und in Absprache mit unseren Mandanten geltend gemacht, nötigenfalls auch gerichtlich durchgesetzt. Selbstverständlich übernimmt WK LEGAL auch die Korrespondenz mit einer evtl. vorhandenen Rechtsschutzversicherung.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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