Intermediäre und das Urheberrechts
Immer wieder geht es um die Frage, ob Intermediäre, also z. […]
Google bietet die Möglichkeit, den eigenen Kalender für die Öffentlichkeit freizugeben. Wer diese Funktion aktiviert, sorgt dafür, dass jeder die eigenen Termine und Erinnerungen einsehen kann. Vielen ist das aber anscheinend gar nicht bewusst.
Wer Termine aus mit seinen Kollegen, dem Ehepartner oder Fans teilen möchte, kann im Webbrowser den Google-Kalender öffnen und diesen unter „Einstellungen“ unter dem Punkt „Zugriffsberechtigungen“ öffentlich freigeben. Diese Funktion gibt es nur am Computer. In der App lassen sich die Freigabeeinstellungen nicht ändern. Hier wird die Freigabe und wie man sie rückgängig macht erklärt.
Man kann den entsprechenden Personen dann einen Link schicken oder diesen auf einer Webseite einbetten.
Wer seine Termine freigibt, muss sich darüber bewusst sein, dass man diesen mit wirklich jedem teilt. Über Googles Suchmaschine können sie gefunden und der Freigabelink durch ausprobieren herausgefunden werden.
Man sollte sich daher genau überlegen, ob man seine Termine für die Öffentlichkeit freigibt. Im Netz gibt es Kommentare von Nutzern, die berichten, dass sie gar nicht wussten, dass ihr Kalender freigegeben ist oder sie sich der Konsequenzen nicht bewusst waren.
Eine sicherere Variante ist die Freigabe an bestimmte Personen. Nur diese können dann auf den Kalender zugreifen. Dafür gibt man die E-Mail-Adresse der Person in den Einstellungen des Kalenders an. Wie das genau funktioniert, wird hier erklärt.
Ein Blick in die Kalendereinstellungen lohnt sich. Schließlich wollen die wenigsten ihren Kalender mit jedem teilen. Das teilen der Termine mit einzelnen Personen ist die deutlich sicherere Variante.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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