Amazon kann für Markenrechtsverletzungen haften
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Was ist JP Trading Enterprises? Und muss ich die Forderung bezahlen?
Diese Fragen stellen sich in den letzten Wochen viele Amazon-Kunden. Sie hatten vor ungefähr einem Jahr eine Lizenz bei der UG gekauft und sollen nun zuzüglich zur offenen Forderung noch Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 83,54 € zahlen. Ist die Forderung berechtigt?
Amazon-Kunden berichten, dass sie letztes Jahr eine Softwarelizenz bei JP Trading Enterprises UG erworben haben. Der von den Kunden gezahlte Kaufpreis wurde im Frühjahr 2019 auf das Konto der Kunden zurückgebucht. Daraufhin schickte JP Trading Enterprises ein Schreiben raus, in die Rückbuchung als technisches Problem beschrieben wurde und die Kunden zur Zahlung aufgefordert wurden. Wer dieses Schreiben nicht ernst genommen hat, kriegt nun ein Schreiben von „JUSLEGAL“ mit einer Inkasso-Forderung. Sie sollen neben der offenen Forderung aus dem Kaufvertrag noch 83,54 € für die entstandenen Anwaltsgebühren bezahlen.
Fakt ist, dass die Kunden letztes Jahr einen Vertrag mit der UG geschlossen haben und Geld, dass ihnen ungewollt überwiesen wurde, nicht behalten dürfen. Grundsätzlich sind also sowohl die Forderung als auch die Anwaltsgebühren zu bezahlen.
Andererseits wirkt die ganze Aktion etwas dubios. Erst wird Kunden Geld gutgeschrieben und dann per Anwalt von hunderten Kunden eingefordert? Das klingt eher nach Abzocke als Seriosität. Auch in dem Schreiben selbst sind einige rechtliche Ungereimtheiten zu finden, die den Gesamteindruck nicht gerade aufbessern.
Da die Rückbuchung des Geldes über Amazon erfolgte, muss auch die Abwicklung durch Amazon erfolgen. Betroffene Kunden sollten keine direkte Zahlung an die JP Trading Enterprises leisten, sondern unverzüglich Amazon kontaktieren. Unter „Hilfe“ finden sie eine Möglichkeit, sich kostenlos von Amazon anrufen zu lassen. Der Konzern weiß über die Masche Bescheid und will sich für seine Kunden einsetzen.
Über die Berechtigung der geforderten Summe, vor allem der Rechtsanwaltsgebühren, kann pauschal keine Aussage getroffen werden. Das Verhalten der JP Trading Enterprises könnte rechtsmissbräuchlich sein. Das muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.
Bei Fragen zu der Forderung können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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