Fotografin steht nach verlegter Corona-Hochzeit Geld zu
Der Bundesgerichtshof urteilte am 27.04.2023 (AZ. VII ZR 144/22), dass ein […]
Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich immer lohnenswert. Aufgrund des Machtgefälles von Arbeitgeber großer Unternehmen und den betroffenen Arbeitnehmern, ist anwaltliche Vertretung mehr als zu empfehlen. Sie können mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage feststellen, ob die Kündigung tatsächlich wirksam erging. Lassen Sie sich nicht von einem Großunternehmen einschüchtern!
Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen!
Gegen eine schriftliche Kündigung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren oder aber eine Abfindung annehmen. Beides schließt sich nicht aus!
Natürlich muss von Fall zu Fall entschieden werden, aber grundsätzlich ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ratsam. Über die Eröffnung des Kündigungsschutzverfahrens erhält Ihr Anwalt die Möglichkeit weitere Informationen über die betriebsbedingte Kündigungen und die Berechnung des Ausgleichs zu erhalten. Eine Klage kann zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen, und stattdessen ein Ausgleich angenommen werden! Außerdem darf eine Abfindung nicht von einem Verzicht auf Klageerhebung abhängig gemacht werden.
Rechtstipp: Gem. § 612 a BGB darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
Falls Sie eine Kündigung erhalten haben müssen Sie gem. § 4 KSchG innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Auch wenn Sie die Frist knapp versäumt haben, besteht noch die Möglichkeit einer nachträglichen Klageerhebung. Hierzu beraten wir Sie gern.
Wurde durch den Arbeitnehmer oder seinen Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingelegt, wird die Klage dem Arbeitgeber zugestellt und innerhalb kurzer Zeit ein Gütetermin anberaumt. Meist geschieht das innerhalb von vier bis sechs Wochen.
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist darauf ausgelegt, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Kompromiss, also ein Vergleich, gefunden wird. Dieser soll für beide Seiten akzeptabel sein. Deshalb gibt der Gütetermin, der nur vor dem Vorsitzenden Richter stattfindet, beiden Parteien Gelegenheit für Vergleichsverhandlungen.
Grob gesagt kommt es erst zu Vergleichverhandlungen, wenn diese scheitern kommt es zu einem Verhandlungstermin vor der Kammer, was mit einem Urteil des Arbeitsgerichts einhergeht. Oftmals gibt der Vorsitzende einen rechtlichen Hinweis, wie er den Rechtsstreit rechtlich einschätzt, sodass ein Urteil jedenfalls nicht überraschend ausfällt.
Durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage kann mit einem geschickten Vorgehen eine höhere Abfindung ausgehandelt werden. Die Abfindung kann nämlich nicht pauschal festgesetzt werden, da sie auch branchenabhängig ist. Die Rechtsprechung setzt die Regelabfindung bei einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit fest.
Rechtstipp: Ohne Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam, auch wenn sie eigentlich nicht gerechtfertigt war! Es ist also immer sinnvoll eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Wir haben für Sie ein Online-Tool eingerichtet, wo sie Ihre Kündigung jetzt direkt online prüfen können.
Wie gesagt, bitte beachten Sie, dass Sie nur 3 Wochen Zeit haben, um sich gegen die Kündigung zu wehren. Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln erforderlich. Denn man kann nur innerhalb von 21 Tagen nach der Kündigung etwas unternehmen, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder um eine Abfindung zu verhandeln! Deshalb ist gerade im Fall der Kündigung schnelles Handeln absolut notwendig!
Eine Kündigung müssen sie nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht sich gegen eine Entlassung zu wehren. Rechtlich sind sie sehr gut abgesichert und je nach Ausgangslage, können Sie u.a. eine höhere Abfindung aushandeln. Außerdem kann eine Entlassung auch rechtsfehlerhaft ergangen sein. Das fällt den Betroffenen nicht auf. Hierfür stehen wir Ihnen aber mit unserem im Arbeitsrecht spezialisierten Team schnell und unkompliziert zur Seite.
Sie haben Fragen zu Ihrer Kündigung, möchte eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, oder Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag und Abfindung?
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDer Bundesgerichtshof urteilte am 27.04.2023 (AZ. VII ZR 144/22), dass ein […]
Nach einer Kündigung möchte man natürlich die bestmögliche Abfindung erhalten. Ob […]
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 74/10 Verkündet […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
Wenn Sie als Künstler in der Öffentlichkeit stehen können Sie Ihren Künstlernamen eintragen lassen und Ihre Privatsphäre schützen
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.