Zahlungsverzug bei Webhosting-Verträgen begründet keine Sperrung der Internetseite
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Parship kann sich wohl auf eine Kündigungswelle gefasst machen. Die Verbraucherzentrale ruft die Kunden von Parship zur Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage auf. Doch ist diese Klage aussichtslos?
Die Musterfeststellungsklage soll es Verbrauchern ermöglichen, ihre Ansprüche gegen große Unternehmen mit wenig Aufwand durchzusetzen. Wo der Einzelne keine Erfolgsaussichten sieht, kann er mit der Musterfeststellungsklage andere Betroffene suchen und sein Recht gemeinsam geltend machen.
Der Verbraucherschutzverband (VZVB) reicht beim zuständigen Oberlandesgericht die Musterfeststellungsklage ein. In diesem Fall richtet sich diese gegen Parship. Dann können sich betroffene Verbraucher über ein kostenloses Klageregister an der Klage beteiligen. Darin sollen in Form von Musterfeststellungsanträgen offene rechtliche Fragestellungen der Betroffenen geklärt werden.
Die Konsumentenorganisation gab am 25.01.2022 auch bekannt, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Onlinepartnerbörse Parship zugelassen hat.
Letztendlich verfolgen die Kläger das Ziel, die Verträge von Parship-Betreiber PE Digital fristlos kündbar zu machen und die Vertragsverlängerung für unwirksam zu erklären.
Denn Parship hat in den Vertragsbedingungen eine Klausel, wonach man als Kunde den vollen Funktionsumfang der Plattform nur nutzen kann, wenn man einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten abschließt. Dieser verlängert sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Der Verband VZBV hält diese Klausel für unwirksam und fordert ein Recht auf fristlose Kündigung.
Die VZBZ stützt sich bei der Klage auf einen altbekannten Paragraphen: § 656 BGB. Der besagt, dass „Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.“
Doch ist dieser Paragraph auf die heutigen Onlinevermittlungsbörsen anzuwenden?
Wenn Sie eine kostenpflichtige Parship-Mitgliedschaft erworben und gekündigt haben, können Sie sich in das entsprechende Klageregister eintragen. Das ist schnell erledigt und kostenlos. Jedoch sollten Sie auch wissen, was rechtlich gesehen nach einer Musterfeststellungsklage passiert.
Für Verbraucher ist es wichtig zu wissen: Wenn die Musterfeststellungsklage zu ihren Gunsten entschieden wird, bedeutet das nur, dass es einen grundsätzlichen Anspruch auf z.B. Schadensersatz gibt. Das gilt aber dann noch lange nicht im Verhältnis zwischen dem Einzelnen und dem Beklagten. Vielmehr muss der Kunde seine persönlichen Ansprüche selbst durchsetzen. Dies würde dann im Rahmen einer anschließenden Klage gegen Parship geschehen.
Es kann auch sein, dass die Verbraucher in der Musterfeststellungsklage unterliegen. Dies würde dann bedeuten, dass allen, die sich in das Klageregister eingetragen haben, nicht mehr gestattet ist, Schadensersatz einzuklagen! Für sie ist die Musterfeststellungsklage bindend.
Die Musterfeststellungsklage könnte in diesem konkreten Fall für Kunden sinnvoll sein. Sie sparen Kosten und zunächst auch Mühen und können gemeinsam mit anderen Betroffenen feststellen lassen, ob sich eine Klage lohnt.
Betroffene Kunden, die sich in das Register eingetragen haben, müssen sich aber bewusst sein, dass das Risiko besteht, dass sie ohne einen Cent aus der Musterfeststellungsklage rausgehen und, dass Sie ihren persönlichen Schadenersatzanspruch oder Rückforderungsansprüche im Anschluss selbst gerichtlich durchsetzen müssen. Es kann sogar sein, dass Betroffene gar keine Ansprüche in diesem Fall mehr geltend machen dürfen.
Wer sich doch noch für eine Einzelklage entscheidet, kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung der Musterfeststellungsklage noch Abstand von dieser nehmen und die eigenen Ansprüche mit einem erfahrenen Team von Rechtsanwälten, was ausschließlich Ihre Ansprüche im Auge hat, vor Gericht geltend machen.
Sie haben Fragen zum Thema Musterfeststellungsklage gegen Parship? Sie haben Probleme mit anderen Onlinepartnerbörsen? Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite un berät Sie gern!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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