David vs. Goliath oder: Der Wirt vs. Google
„Das Internet ist für uns alle Neuland …“ hatte Angela Merkel […]
Neues Urteil des Landgerichts Dresden (Urt. v. 13.09.2022, Az. 10 I 2570/20): Rechtlich soll bei Online-Sportwetten dasselbe gelten, wie bei anderen Glücksspielen. Es bedarf einer gültigen Lizenz!
Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, fassen wir auf unserem Blog für Sie zusammen!
Zwischen August 2017 und Juni 2020 hatte der Mann von seinem Wohnsitz in Dresden aus an den Online-Sportwetten teilgenommen und das über eine englischsprachige Webseite. Er setzte ungefähr 8.000 Euro ein – und verlor.
Das LG Dresden urteilte, dass dem Spieler das Geld nun zurückerstattet werden muss, weil die Anbieterin von Sportwetten nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte. Damit hat sie gegen das Verbot aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags Sachsen verstoßen.
Rechtstipp: Die abgeschlossenen Verträge sind mangels Lizenz in Deutschland nichtig, weshalb ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch) auf die Erstattung seines Verlusts besteht. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Thema. Melden Sie sich bei uns!
Grundsätzlich können Spielverluste, die in den letzten zehn Jahren erlitten wurde zurückgefordert werden. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Für Spielverluste der letzten drei Jahre gilt die regelmäßige Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB.
Ist das Online-Glücksspiel nach deutschem Recht verboten, so können Sie es nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB zurückfordern. Bekannte Casinos, die das betreffen könnte sind u.a. Wunderkind, Tipico, Casino Club, sowie 888 Casino.
§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“
Rechtstipp: Auch eine Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB kann zum Tragen kommen.
Haben Sie zwischenzeitlich beim gleichen Casino einen Betrag gewonnen, so wird er Ihnen angerechnet. Es muss sich also um einen „echten Verlust“ handeln. Lassen Sie sich von uns gerne beraten!
Dann setzen Sie Ihre Rechte durch! Da man für Glücksspiele und Sportwetten in Deutschland über eine gültige Lizenz verfügen muss, stehen die Chancen gut, das Geld zurückzubekommen – und wenn nicht vom Anbieter selbst, dann über die Rückabwicklung der Transkation.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche! Wir prüfen, welcher Weg für Sie am erfolgversprechendsten ist und lassen uns nicht abwimmeln. Wenden Sie sich einfach an unsere Kanzlei!
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber wir können hier schon einmal festhalten, dass auch Sportwetten zu Glücksspielen zählen und daher ebenfalls unter das Verbot fallen.
Anbieter müssen immer über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, da ansonsten das Glücksspiel oder die Sportwette illegal ist. Ist das der Fall, können die Spieler ihre Verluste zurückfordern.
Die Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten hat definitiv Aussicht auf Erfolg, auch wenn seit dem 01.07.2021 das Anbieten von Online-Casinos in Deutschland weitestgehend legal möglich ist.
Selbstverständlich müssen dafür einige Grundvoraussetzungen vorliegen, die wir mit Ihnen in einem Beratungsgespräch gerne besprechen. Wichtig ist vor allem, dass Sie die Verluste nachweisen können. Wir können Ihnen auch dabei helfen den Nachweis zu führen, denn nach der DSGVO haben Sie gegenüber dem Casino einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Spieler-Transaktionslisten!
Wir helfen Ihnen! Ihre Fragen zur Rückforderung verlorener Einsätze beantworten Ihnen gerne. Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen die Betreiber von Online-Casinos und vertreten Ihre Interesse vollumfänglich vor Gericht.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR„Das Internet ist für uns alle Neuland …“ hatte Angela Merkel […]
Der EuGH hat mit Urteil vom 02.12.2021 (C-484/20) entschieden, dass das […]
Das LG Gießen hat ein wegweisendes Urteil für Glücksspielangebote im Internet […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Schützen Sie Ihren guten Namen und Ihre Online-Reputation und lassen Sie negative Einträge bei Google + Co. löschen.
Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.