LG Düsseldorf zu Strom- und Gaskosten mit Preisgarantien

Guido Kluck, LL.M. | 27. September 2022

Das Landgericht Düsseldorf entschied nun mit einem Beschluss vom 26.08.2022 (Az. 12 O 247/22), dass die Energieversorger an ihre Preisgarantien gebunden sind. Das ist eine gute Nachricht für Verbraucher! 

Alles was Sie zum Thema Preisgarantien bei Strom- und Gasversorger wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Hintergrund des Beschlusses 

Der Energieversorger ExtraEnergie hatte Verträge mit sogenannter eingeschränkter Preisgarantie angeboten und sich gezielt als krisensicheres Unternehmen dargestellt. So sollten Preisänderungen nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig, nicht aber wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie, möglich sein. Nachdem das Unternehmen Preiserhöhungen wegen höherer Beschaffungskosten ankündigte, stellte die Verbraucherzentrale NRW den Eilantrag. 

Höhere Beschaffungspreisen rechtfertigen Preiserhöhung nicht

Demnach sind Preiserhöhungen für Strom und Gas wegen steigender Beschaffungskosten auf dem Großhandelsmarkt unzulässig, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. 

Rechtstipp: Schauen Sie sich Ihren Vertrag an. Eine Preisgarantie kann eine Preiserhöhung unzulässig machen. Wir beraten Sie gern! Melden Sie sich bei uns. 

Formulierungsvorschlag für einen Musterwiderspruch 

Betreff:  Ihre Preisänderungsmitteilung (Datum)

Kundennr.: (XXX) Vertragskonto-Nr.: (XXX)

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (XXX) kündigen Sie an, dass Sie zum … (XXX) trotz Preisgarantie die Preise erhöhen werden. Sie begründen die Preiserhöhung damit, dass Ihre Kosten für die Beschaffung gestiegen seien. Sie behaupten, dass die Kostensteigerungen am Beschaffungsmarkt zu einer Störung der Geschäftsgrundlage geführt haben und daher eine Preiserhöhung möglich sei. Dem ist nicht so. 

Durch die zwischen uns vertraglich vereinbarte Preisgarantie (Zeile/ Ziffer des Vertrags) ist jedoch die Weitergabe gestiegener Beschaffungskosten ausgeschlossen.

Darüber hinaus stellen die Beschaffungskosten auch keine Störung der Geschäftsgrundlage dar, da die Steigerung der Beschaffungskosten grundsätzlich in Ihrem unternehmerischen Risikobereich liegt. Zusätzlich haben Sie dieses Risiko durch die Preisgarantie vertraglich ausdrücklich übernommen. Sie können sich daher nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.

Ich halte Ihre angekündigte Preiserhöhung daher für unwirksam und weise diese zurück. Ich fordere Sie auf, mich zu den vertraglich vereinbarten Preiskonditionen weiter zu beliefern.

Darüber hinaus hat Ihnen das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 26.08.2022 (Az. 12 O 247/22) untersagt, während der Dauer von Preisgarantien, die auch Beschaffungspreise umfassen, Preiserhöhungen wegen Beschaffungspreisen mitzuteilen sowie solche Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen und/oder einzuziehen. Auch ein monatliches Kündigungsrecht und einseitiges Preiserhöhungsrecht darf von Ihnen in Ihren AGB laut dieses Beschlusses nicht verwendet werden.Fazit 

Der Beschluss schützt nun erst einmal alle Kunden der ExtraEnergie GmbH. Dazu gehörten die Marken „prioenergie“ sowie „hitenergie“. Demgemäß schützt der Beschuss auch mich, als Kunde/ Kundin der (konkreten Anbieter nennen).

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass selbst wenn § 313 Abs. 1 BGB einschlägig wäre und die entsprechende Anpassung zum Wegfall der vertraglich vereinbarten Preisgarantie führen würde, die Preiserhöhung nicht wirksam sein könnte, da von Ihnen die Ankündigungsfrist für eine Preisanpassung, die laut Ihrer AGB gilt, nicht eingehalten worden ist.

Des Weiteren widerspreche ich auch vorsorglich den von Ihnen angekündigten Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zusätzlich stelle ich ausdrücklich fest, dass der Widerspruch gegen die von Ihnen angekündigte Preiserhöhung und AGB Änderung keine Kündigung des Vertragsverhältnisses ist und Ihnen auch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung gibt.

Sollten Sie meine Erklärung als Kündigung werten und die Belieferung einstellen, dann würden Sie Ihre Leistungspflichten aus unserem Vertragsverhältnis verletzen und sich schadensersatzpflichtig machen. Ebenfalls möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihnen kein außerordentliches Kündigungsrecht aus § 313 Abs. 3 BGB zusteht.

Ich behalte mir vor, gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

(Name und Unterschrift)“

Fazit

Kunden dieses Anbieters können also auf eine Preisgarantie bestehen. Das Musterschreiben soll Ihnen als Hilfe dienen und Ihnen bei der Einleitung erster Schritte helfen. Bei rechtlichen Problem oder Fragen zum Thema Strom- und Gasversorgung, sowie Preiserhöhungen, stehen wir Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite und beraten Sie gern.

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

LEGAL SMART Rechtsprodukt DSGVO Website Update
249,00 €

DSGVO Website Update

Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE+
499,00 €

Markenanmeldung DE+

Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.