Ab heute gilt sie: Die DL-InfoV
Bereits vor einiger Zeit hatten wir in diesem Rahmen über die […]
Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 08.10.2010, AZ: 308 O 710/09) hatte sich mit der Geltendmachung einer Schadensersatzforderung für das Veröffentlichen von Musikwerken im Internet (Filesharing) von Musikwerken der Interpreten „Rammstein“ zu befassen.
Dabei stand der Schadensersatzanspruch des Klägers und Rechteinhabers für das Gericht dem Grunde nach fest. Intensiv hat sich das Landgericht Hamburg mit der Frage der Bemessung der Höhe des zuzusprechenden Schadensersatzes auseinandergesetzt.
Regelmäßig werden in Abmahnung Lizenzschäden sehr hoch bemessen, was damit begründet wird, dass beim Filesharing das betreffende Musikstück zum Download angeboten würde und sich somit an einen nahezu unbegrenzten Personenkreis richte.
Der hohen Bemessung dieser Lizenzschäden hat das Landgericht nun eine Absage erteilt. Zwar handele es sich um Werke sehr bekannter Künstler, allerdings seien seit der Veröffentlichung der in Rede stehenden Werke bereits mehrere Jahre vergangen. Darüber hinaus müsse berücksichtigt werden, dass der dokumentierte Angebotszeitraum so kurz gewesen sei, dass mit bestenfalls 100 Downloads gerechnet werden könne.
Für die Bemessung orientiert sich das Gericht am GEMA-Tarif VR-OD-5 (Nutzung von Werken im Wege des Music-on-Demand zum privaten Gebrauch) und dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 5. Mai 2010 im Schiedsstellenverfahren zwischen der BITKOM und der GEMA. Bei einem Werk aus dem Jahr 2006 sei lediglich ein Anspruch in Höhe von EUR 15,00 pro Titel gegeben.
Durch diese Entscheidung wird den teilweise horenden Ansprüchen der Rechteinhaber ein herber Dämpfer erteilt, so dass zukünftig noch genauer auf den geltend gemachten Anspruch geachtet werden muss. Insbesondere muss dabei der tatsächliche Veröffentlichungszeitpunkt des Werkes beachtet werden und der geltend gemachte Schadensersatzanspruch unter Beachtung der Entscheidung des Landgerichts Hamburg überprüft werden.
Zu beachten ist jedoch, dass bei aktuellen Hits der Anspruch durchaus höher ausfallen könnte. Jedoch sollte der dann in Ansatz gebrachte Schadensersatzanspruch, unter Zustimmung zu den Ausführungen des Kollegen Udo Vetter, dann in Relation zu der Entscheidung des Landgericht Hamburg stehen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORBereits vor einiger Zeit hatten wir in diesem Rahmen über die […]
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell namens Sony Music Entertainment Germany […]
Zum Thema Werbung auf Instagram und Co., haben wir auf unserem […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.
Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.