McDonald´s erntet Shitstorm für Stereotyp

Guido Kluck, LL.M. | 31. Juli 2019

McDonald´s hat es sich mit den Italienern verscherzt. Die in Österreich gestartete „Italian Summer“-Kampagne, ist im Süden Europas gar nicht gut angekommen. Der Fast-Food-Gigant hat große Plakate mit dem Spruch „Für echte Mampfiosi.“ drucken und aufhängen lassen. Der italienische Innenminister schreibt bei Instagram, dass er die Werbung mit dem Stereotyp echt traurig findet. Wo findet Werbung ihre rechtlichen Grenzen und was können Unternehmen gegen einen Shitstorm tun?

Die Grenzen zulässiger Werbung

Werbung soll Aufmerksamkeit erzielen. Doch manchmal schießen Unternehmen über das Ziel hinaus – sei es, weil die Werbung von der Öffentlichkeit als übertrieben empfunden wird, oder weil durch Werbung geltendes Recht verletzt wird. In Betracht kommen neben Verstößen gegen das UWG auch solche gegen das StGB und GG. Bei provokanter Werbung drohen also nicht nur wettbewerbsrechtliche Sanktionen, sondern ebenso strafrechtliche. Bei Ehrverletzungen droht eine Strafe wegen Beleidigung (§ 185 StGB), Werbung für Schwangerschaftsabbruch ist sogar komplett verboten (§ 219a StGB). Aus Jugendschutzgründen ist Werbung mit pornografischen Inhalten sowie für Alkohol und Zigaretten verboten bzw. nur eingeschränkt möglich.

Das UWG untersagt Werbung unter anderem, wenn sie vergleichend (§ 6 UWG) oder irreführend (§ 5 UWG) ist. Wenn also eine Verwechslungsgefahr besteht oder eine Täuschung über die Verfügbarkeit, Beschaffenheit, Herkunft oder sonstige Eigenschaften vorliegt, kann gemäß §§ 16 ff. UWG eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe riskieren. Außerdem bestehen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche (§ 8 UWG).

Werbung kann sogar Grundrechte verletzen. Schockierende Werbung kann die Menschenwürde verletzen. Das Modeunternehmen Benetton polarisierte in der Vergangenheit mehrfach mit provokanten Werbekampagnen, die sogar den BGH und das BVerfG beschäftigte. Dabei wurde von viel nackter Haut über HIV-Positive, ölverschmutzte Vögel, einem elektrischen Stuhl und Kinderarbeit fast nichts ausgelassen, was die Gemüter der Betrachter nicht erregen könnte. Das BVerfG sah hier die Meinungsfreiheit vorrangig vor der Menschenwürde, die der Meinungsfreiheit zwar eine Grenze setze, hier aber nicht überschreite.

Die Mampfiosi-Kampagne von McDonald´s verletzt hier wohl aber kein deutsches Gesetz. Sie ist mit einem Augenzwinkern zu verstehen und weder beleidigend noch irreführend.

Verteidigung gegen Shitstorm

Wer Opfer eines Shitstorms wird, kann sich mit den oben aufgezeigten Mitteln gegen diesen wehren. Ein Shitstorm kann im Rahmen von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede (§§ 185 ff. StGB) strafrechtlich relevant sein und damit zu Freiheits- und Geldstrafen führen.

Außerdem gibt es einen zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz. Wer also das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) eines anderen verletzt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Auch die Betreiber der Plattform, auf der der Shitstorm erfolgte, können zur Verantwortung gezogen werden. Gemäß § 10 TMG sind sie verpflichtet, die Inhalte nach Kenntniserlangung sofort zu löschen.

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vertragscheck
299,00 €

Vertragscheck

Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE+
499,00 €

Markenanmeldung DE+

Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.