Impfpflicht durch den Arbeitgeber?
Die Politik hat geäußert eine gesetzliche Impflicht gegen Covid-19 nicht zu […]
Das Unternehmen Meta untersagt den Angestellten in ihren Verhaltensregeln über bestimmte Themen zu sprechen. Was Meta ist und ob diese Untersagung auch für deutsche Angestellte gelten kann, erfahren Sie in unserem Beitrag!
Meta, oder Meta Plattform Inc., ist ein US-amerikanisches Technonolgieunternehmen, dem die sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und Whats App, sowie Messenger gehören. Außerdem gehört die Virtual-Realitiy-Marke Meta Quest auch zu dem Technikriesen.
Facebook benannte sich vor gut einem Jahr in Meta um. Dem Unternehmen ging es darum mit der Namensänderung ein neues Kapitel für die Firma anzubrechen. In der Vergangenheit geriet Facebook immer mehr unter Druck, da die Kritik an dem Unternehmen wuchs. So wurde es dafür kritisiert Hassreden und Falschinformationen eine Plattform zu bieten. Eine Umfirmierung sollte es dem weltgrößten Internet-Netzwerk mit weltweit 2,9 Milliarden Nutzern erleichtern, das Image aufzupolieren und sich von schlechten Nachrichten rund um seine Plattformen wie Facebook, WhatsApp und Instagram zu distanzieren.
Für Meta Mitarbeiter wurden nun neue Verhaltensregeln eingeführt. Sie sollen sich währen der Arbeit nicht mehr über „störende“ Themen unterhalten dürfen. Doch was sollen „störende Themen“ sein? Das Unternehmen möchte Themen wie Abtreibung, die Wirksamkeit von Impfstoffen, Waffenbesitz sowie Wahlen und politischer Aktivismus aus dem Arbeitsalltag der Mitarbeiter verbannen. Ziel von Meta ist es, dass sich die Mitarbeiter auf die Mission des Unternehmens konzentrieren und und respektvoll mit der Arbeit und dem Schutz von Unternehmensinformationen umgehen.
Auch für deutsche Unternehmen sind solche Zielsetzungen natürlich interessant. Jedoch gehen sie nach deutschen Recht grundsätzlich zu weit. Nach § 106 GewO kann der Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen. Dies bedeutet, dass er den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einhalten muss.
Natürlich haben Arbeitnehmer sich während der Arbeitszeit auf ihre Arbeit zu konzentrieren und private Unterhaltungen haben grundsätzlich während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz nichts zu suchen, können jedoch auf die Pausen verlegt werden. Dies gilt erst recht in den Betrieben, in denen eine wesentlich erhöhte Konzentration erforderlich ist. Hier handelt es sich jedoch um Ausnahmefälle.
Sollte ein Arbeitnehmer in den Pausen das Sprechen über bestimmte Themen verbieten, verstöße dies nach Auffassung unserer Arbeitsrechtlicher gravierend gegen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Als Grundsatz kann man folgenden Gedanken ansetzen: Wenn die Arbeitsleistung nicht durch Gesprächsthemen beeinträchtigt wird, können private Gespräche und Diskussionen, auch wenn sie brisant sind, nicht untersagt werden.
Natürlich sind rechtlich Grenzen gesetzt, wenn es um Themen geht, in denen Beleidigungen fallen, Personen oder Personengruppen diffamiert werden oder mit Aussagen der Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt werden. Selbstverständlich kann auch die Bekundung von Aussagen nach § 130 StGB (Volksverhetzung) zu einer Abmahnung und bei Zuwiderhandlung zur Kündigung führen. Aber das sind genau Punkte, wo die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten werden. Hier würden Themen Unmut zwischen den Mitarbeitern schüren, was auch zu Minderung der Arbeitsmoral- und qualität führen kann. Das muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen.
Meta will sich in Zukunft nicht mehr zu politischen oder gesellschaftlichen Themen äußern. Als weltweit größte Social-Media-Plattform nimmt sie auf die Meinungsbildung großen Einfluss. Demnach möchte es in Zukunft mit der gebotenen Zurückhaltung auf die politische und gesellschaftliche Meinungsbildung reagieren. Ob es der richtige Weg ist, Mitarbeitern das Sprechen über Themen, die nicht verboten sind, zu untersagen, bezweifeln wir stark. Jedenfalls ist das für deutsche Arbeitgeber undenkbar. Es würde nicht nur gegen das sehr stark gesetzlich geregelte Arbeitsrecht und die Gewerbeordnung, sondern auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Meinungsäußerung ist bei uns immer noch frei, Art. 5 I GG.
Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht? Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDie Politik hat geäußert eine gesetzliche Impflicht gegen Covid-19 nicht zu […]
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 25. August 2020 das Urteil vom […]
Nun stellen sich viele Arbeitnehmer wieder Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Zu […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Schützen Sie Ihren guten Namen und Ihre Online-Reputation und lassen Sie negative Einträge bei Google + Co. löschen.
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.