Die Gründung von Start-Ups & Recht
Die Gründer von Start-Ups denken vor allem an Businesspläne für Investoren, […]
Unternehmerische Tätigkeit erfolgt regelmäßig in Form einer Gesellschaft. Aus diesem Grunde stellt sich besonders bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform für das eigene Unternehmen.
Doch welche der im deutschen Recht zur Verfügung stehenden Rechtsformen ist die für die Tätigkeit richtige? Welche Gesellschaftsform bietet welchen Vorteil für das eigene Unternehmen und welche Haftungsfolgen hat die Wahl der Gesellschaftsform im Einzelnen?
Diese Fragen möchten wir mit dieser kleinen Artikelserie näher beleuchten und die verschiedenen Gesellschaftsformen und deren Besonderheiten in Grundsätzen vorstellen.
Zunächst jedoch einige allgemeinen Informationen.
Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht unterliegt dem sog. Typenzwang. Nach diesem Grundsatz sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsformen abschließend.
Eine weitere Besonderheit ist die Abgrenzung zwischen Kleingewerbe und Handelsgewerbe. Liegt ein Handelsgewerbe vor, muss dieses in das Handelsregister eingetragen werden. Kleingewerbliche Unternehmen können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen und werden dann wie Vollkaufleute behandelt.
Ein Gewerbebetrieb ist als kaufmännisches Handelsgewerbe zu qualifizieren, wenn der Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang kaufmännische Einrichtungen erfordert (§ 1 HGB). Maßgebliche Kriterien hierfür sind in erster Linie der Umsatz, die Zahl der Beschäftigten, die Höhe des Betriebsvermögens, das Kreditvolumen sowie die Zahl der Standorte/Niederlassungen. Eine Umsatzgröße in Höhe von mehr als 500.000 Euro spricht in der Regel dafür, dass ein kleingewerblicher Rahmen überschritten ist. Ein Handelsgewerbe kann z. B. in Form eines einzelkaufmännischen Unternehmens (e.K.) oder einer Personenhandelsgesellschaft wie der offene Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und die beschränkt haftende Personengesellschaft (GmbH & Co.) geführt werden. Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG gelten kraft ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften.
Kleingewerbliche Rechtsformen sind dagegen Kleingewerbetreibende als Einzelpersonen und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft; GbR).
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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