Neuregelung für Online-Glücksspiele

Guido Kluck, LL.M. | 25. März 2020

Werden Online-Glücksspiele künftig in ganz Deutschland erlaubt? Ab Sommer nächsten Jahres soll es einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geben, der genau das ermöglichen will. Wir erklären, was sich dadurch ändern wird.

Wie ist die aktuelle rechtliche Lage der Online-Glücksspiele?

Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag verbietet Online-Glücksspiele. Eine Ausnahme besteht nur für Schleswig-Holstein, das als einziges Bundesland entsprechende Lizenzen vergibt. Das Angebot dieser Online-Casinos darf aber nur von Personen mit Wohnsitz oder häufigem Aufenthalt in Schleswig-Holstein genutzt werden. Werden Glücksspiele illegal genutzt, können die Einsätze von den Anbietern zurückgefordert werden. Allerdings sitzen die Anbieter oft im Ausland und sind für Nutzer und Aufsichtsbehörden schwer bis gar nicht erreichbar. Darüber berichteten wir erst kürzlich.

Was bestimmt der neue Glücksspielstaatsvertrag für Online-Glücksspiele?

Schon lange wird daher darüber diskutiert, wie in Zukunft mit dem Thema Online-Glücksspiel umgegangen werden soll. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich kürzlich darauf geeinigt, dass Online-Glücksspiele ab dem 1. Juli 2021 erlaubt werden sollen. Das bedeutet dann aber auch, dass das Glücksspiel im Internet nicht mehr illegal ist und die Einsätze nicht mehr zurückgefordert werden können.

Im Rahmen des neuen Glücksspielstaatsvertrags soll eine zentrale Aufsichtsbehörde gegründet werden, die die Einhaltung der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags überwachen wird. Ein wichtiges Anliegen des Glücksspielstaatsvertrags ist es, Spielsucht einzudämmen und zu verhindern. Dafür soll es unter anderem eine Sperrdatei geben in die man sich selbst eintragen kann, aber auch durch Dritte eingetragen können werden soll, ein Einzahllimit von 1000 Euro pro Spielerkonto bzw. Monat und eine Werbebeschränkung, die tagsüber gelten soll. 

Warum wird der neue Glücksspielstaatsvertrag kritisiert?

Vielen geht der Schutz des Glücksspielstaatsvertrags nicht weit genug. Sie kritisieren, dass die wirtschaftlichen Interessen in dem neuen Glücksspielstaatsvertrag stärker berücksichtigt worden ist als der Spielerschutz. Das verwundert auch nicht wirklich, weil die Branche gewaltig wächst. Auch sollen die Lizenzen unbegrenzt vergeben werden und der Markt daher mit neuen Anbietern überflutet, die dann natürlich versuchen werden, sich gegenüber der Konkurrenz durchzusetzen, indem sie Kunden durch Angebote an sich binden. Dies wiederum erhöht das Suchtpotenzial.

Auf der anderen Seite könnte so der Schwarzmarkt vermutlich größtenteils bekämpft werden und es gäbe klare Regeln, gerade auch zum Verbraucherschutz. Es wäre für die Aufsichtsbehörden einfacher, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren und Anbieter zu sanktionieren. Auch der Staat profitiert von der Legalisierung durch Steuereinnahmen, die ihm bisher entgangen sind.

Fazit

Ob der neue Glücksspielstaatsvertrag wirklich in Kraft tritt, ist noch nicht ganz sicher. Und auch seine Folgen sind noch nicht absehbar. Sollten die Befürchtungen der Kritiker eintreten, ist zu hoffen, dass der Glücksspielstaatsvertrag zum Schutz der Verbraucher erneut angepasst wird.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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