Schadensersatz auch bei Berichterstattung
Trotz öffentlicher Berichterstattung kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Das entschied […]
Gute Nachricht für Neuwagen-Käufer: Sie können Schadensersatz trotz Verjährung verlangen! Falls auch Sie mit Ihrem Neuwagen vom Dieselskandal betroffen sind, könnte Sie das neue Urteil des BGH sehr interessieren (Urteil vom 21.02.2022 – Via ZR 8/21; VIa ZR 57/21).
Alles was Sie zum Thema Dieselskandal und Verjährung wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag!
Der BGH musste sich wieder einmal mit einem Fall zum Thema Dieselskandal auseinandersetzen. Das Urteil der Richter: „Trotz Verjährung eines Anspruchs wegen § 826 BGB steht dem Käufer eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Neuwagen grundsätzlich ein Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 S. 1 BGB gegen den Hersteller zu.“
Kurz zusammengefasst, ging es vor dem BGH um zwei verschiedene, jedoch ähnlich gelagerte Fälle. In beiden Verfahren nahmen die Kläger die Volkswagen AG (VW) auf Schadensersatz nach Erwerb eines Kraftfahrzeugs in Anspruch. Beide Fahrzeuge waren beim Kauf mit einer sog. Schadstoffsoftware ausgestattet, die erkannte, ob es sich auf einem Prüfstand befand, und in diesem Fall vom regulären Abgasrückführungsmodus in einen Stickoxid-optimierten Modus wechselte. Beide Kläger mussten nach bekanntwerden des „Dieselskandals“ ein von VW entwickeltes Software-Update aufspielen.
Die Richter an den verschiedenen Landgerichten waren sich nicht einig, die Oberlandesgerichte urteilten jedoch gleich. Die Oberlandesgerichte sahen zwar grundsätzlich einen Anspruch aus § 826 BGB, dieser sei jedoch in beiden Fällen verjährt gewesen. Darüber hinaus verneinten beide OLG einen Anspruch auf Gewährung von Restschadensersatz nach § 852 S. 1 BGB.
Der BGH hat die Berufungsurteile teilweise aufgehoben. Der VIa Zivilsenat urteilte, dass dem Kläger kein Anspruch auf Schadensersatz auf der Grundlage des von den Klägern verauslagten Kaufpreises zusteht. Ferner habe der Kläger den Anträgen auf Feststellung des Annahmeverzugs nicht entsprochen. Die Ansprüche aus § 826 BGB seien verjährt.
Konkret urteilte der BGH, dass den Klägern ein Anspruch auf sog. Restschadensersatz zusteht, selbst wenn eine Verjährungssituation vorliegt. Das stellt im Gegensatz zum BGH Urteil aus dem Jahr 2019 klar, dass eine Verjährung nicht zum Vorteil des Schädigers ausgenutzt werden kann. Die Autoindustrie hat sich also zu früh gefreut. Damit greift hinsichtlich von Neuwagen der Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB.
Rechtstipp: Der Anspruch auf Restschadensersatz erlischt erst 10 Jahre nach dem Kauf und steht nicht im Zusammenhang mit der Musterfeststellungsklage. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Team beraten!
Für Verbraucher heißt das, dass sie im Wege der Individualklage für einen Neuwagenkauf ab Sommer 2012 einen Restschadensersatz einklagen können. Das soll die hohen finanziellen Geldeinbußen, die durch die Pflichtverletzung eingetreten sind, abdämpfen. Schließlich droht Fahrverbot und sogar die komplette Stilllegung des KFZ.
Mit einer Klage auf Restschadensersatz kann der Kläger einen großen Teil des Kaufpreises zurückfordern. Der BGH stellte sogar klar, dass nicht einmal Herstellungs- und Bereitstellungskosten auf den Schadensersatzanspruch anrechenbar sind, denn der Schaden ist durch eine gezielte Täuschung des Käufers entstanden und ist daher auch selbst zu vertreten.
Rechtstipp: Angerechnet werden nur die gefahrenen Kilometer mit dem Fahrzeug!
Mit diesem Urteil ermöglicht der BGH den Verbrauchern weiterhin gegen VW und die Autoindustrie im Allgemeinen vorzugehen, denn selbst eine bestehende Verjährung steht einem Anspruch auf Entschädigung nicht entgegen! Aus rechtlicher Sicht, ist dieses Urteil nur konsequent. Denn wenn die Autoindustrie Verbraucher vorsätzlich täuscht, darf sie nicht von einer Verjährungssituation profitieren und dadurch mit der Masche davon kommen. Interessant ist das Urteil vor allem für alle Neuwagenkäufer ab Sommer 2012. Melden Sie sich bei uns! Wir haben schon viele Mandanten erfolgreich vertreten und einen Schadensersatzanspruch erfolgreich durchgesetzt.
Sie haben Fragen zum Thema Dieselskandal und Klageerhebung? Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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