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NFT ist zur Zeit ein Hype-Thema, vor allem in der Kunstbranche. Wer NFTs kaufen oder verkaufen will, sollte aber gut über die Rechtsnatur informiert sein. Daher erklären wir in diesem Beitrag, was NFTs aus rechtlicher Sicht sind, wie sie funktionieren und wie man sie einsetzt.
NFT ist die Abkürzung für „non fungible tokens“. Diese werden im Netz als Echtheitszertifikate für virtuelle Güter (sog. „Krypto-Assets“) verwendet. Sie sind eine Kryptowährungs-Technik und lassen sich am einfachsten als digitale Besitzurkunde beschreiben.
So wurden NFTs aber auch als neue Kunstform im Sinne »digitaler Unikate« bzw. »digitaler Originale« bezeichnet. NFTs versprechen digitale Ausschließlichkeit, Exklusivität und eindeutige Provenienz, weshalb diese Punkte auch den wirtschaftlichen Wert bilden.
Als „tokens“ bezeichnet man eine bestimmte Art von »block« auf der Blockchain. Sie werden auch als »digital knappe Werteinheiten, deren Eigenschaften und Umlauf durch einen Computercode vorgegeben sind« bezeichnet. NFT ist also ein sehr weit gefasster Begriff, der sich nicht in ein paar Sätzen beschreiben lässt. Man benötigt auch ein gewisses technisches Verständnis, um in die Materie einzusteigen.
Da NFTs auf unterschiedliche Art und Weise programmiert werden können, muss auch die jeweilige rechtliche Bewertung angepasst werden. Das kommt aber immer auf den Einzelfall an. Da dieser Blogartikel sich zunächst auf NFT im Allgemeinen konzentriert, soll die ins Detail gehende rechtliche Untersuchung an anderer Stelle erfolgen.
Das Interesse an NFTs ist daher vor allem in der Kunstbranche groß, seitdem der Verkauf des ersten NFT-basierten Werks »Everydays – The First 5000 Days« des Künstlers Beeple (Mike Winkelmann) im Rahmen einer Versteigerung des bekannten Auktionshauses »Christie’s« 69,3 Mio. USD an Erlös eingebrachte. Ein besonders wertbildender Faktor war hier die „verbriefte Einzigartigkeit“ der NFTs, also die digitale Exklusivität.
Zuvor waren rein digitale Werke leicht zu kopieren, aber durch NFTs ist es nun auch in der digitalen Welt einen Urheberschutz zu erhalten.
Rechtstipp: Ein Wesensmerkmal digitaler Werke ist, dass die Kopie des Originals dem Original an Qualität nicht nachsteht. Man muss also andere Wege finden, die Einzigartigkeit digitaler Werke zu sichern, weswegen hier NFTs ins Spiel kommen.
Aber nicht nur in der Kunstbranche sind NFTs absolut im Kommen. Auch in der Medienbranche, der Mode- und Sportbranche und natürlich auch der Gamingindustrie und Finanzbranche, erlangen NFTs immer mehr Bedeutung.
Da es sich bei NFTs um eine sog. „Code-Sequenz“ handelt, unterliegen NFTs nicht dem Sacheigentum i.S.d. § 903 BGB, da es an der gesetzlich geforderten Sachqualität fehlt. Hierfür benötigt man nämlich nach § 90 BGB einen räumlich abgrenzbaren und wahrnehmbaren Gegenstand. Auch die Einräumung eines „absoluten Rechts“ i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB wird vermehrt abgelehnt.
Jedoch ist vertretbar, dass das Urheberrecht bei NFTs greift. Denn nach § 2 Abs. 2 UrhG genießen geistige Schöpfungen Immaterialgüterschutz. Demnach können auch digitale Inhalte Urheberrechtsschutz genießen. Die Grundvoraussetzung ist aber, dass das Werk eine hinreichende Schöpfungshöhe aufweist, die dem Werk immanent ist; mit diesem also einhergeht. Aus unserer Sicht erreichen NFTs im Grunde solch eine Schöpfungshöhe.
Rechtstipp: Verlinkt jedoch ein NFT nur auf die auf einem bestimmten Server gespeicherten Inhalte, kann man nicht mehr von einer urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des NFTs selbst ausgehen. Es kommt ganz explizit auf eine gewisse Schöpfungshöhe an. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!
Man könnte die Rechtsnatur von NFT auch über den urheberrechtlichen Leistungsschutz nach §§ 87a ff UrhG einordnen. Jedoch ist dieser Ansatz wegen der Dogmatik des Gesetzes im Ergebnis abzulehnen.
Mit NFTs kann also ein eindeutiger Besitzer zugeordnet werden, da sich der Hash eines Datenpakets, das von der Urheberin oder dem Urheber der Originaldatei auf einer Blockchain-Infrastruktur mit einem private Key signiert wird, sich mit solchen Tokens öffentlich nachvollziehbar verwalten lässt. Daher werden in Zukunft NFTs immer mehr an Bedeutung erlangen, weil der Nachweis der Echtheit und Authentizität im Netz gehandelter und verwerteter Informationen leichter gelingen kann. Jedoch muss für den weiteren Weg der NFTs beobachtet werden, ob es gelingen wird, die Erstellung eines NFT eng mit der Rechtsinhaberschaft an den repräsentierten und mit dem NFT verknüpften Inhalten zu verzahnen.
Sie haben Fragen zum Thema NFT und Echtheitszertifikate für Krypto-Assets? Melden Sie sich bei uns! Unser im IT-Recht spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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