Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Verträgen der Gewerbeauskunft-Zentrale
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Apple hat das Konto eines Users gesperrt. Dieser hatte für seinen Content mehr als 25.000 US-Dollar für In-App-Käufe, PC-Anwendungen usw. ausgegeben.
Wie das rechtlich zu bewerten ist und welche Möglichkeiten es in Deutschland bei Sperrung des Accounts gäbe, erfahren Sie in diesem Beitrag!
Für die Nutzung der Dienst von Apple und um Zugriff auf die Inhalte haben zu können, ist eine Apple-ID erforderlich. Eine Apple-ID ist der Account, den Sie über das gesamte Eco-System von Apple nutzen. Die Nutzung des Game Centers unterliegt dieser Vereinbarung und erfordert ebenfalls einen Game-Center-Account.
In seinen AGB nimmt sich Apple das Recht heraus, ohne Verzicht auf andere Rechte oder Rechtsbehelfe von Apple, diese Vereinbarung sofort aus wichtigem Grund zu beenden, insbesondere wenn Sie Ihre Pflichten unter dieser Vereinbarung wesentlich oder anhaltend verletzen und entweder dieser Verletzung nicht abgeholfen werden kann oder Sie es unterlassen haben, dieser Verletzung nach schriftlicher Mitteilung davon (die auch per E-Mail erfolgen kann), abzuhelfen.
Wichtig: Apple legt in den AGB fest, dass die Beendigung der Apple-ID-Vereinbarung den Zugriff auf den Account beendet! Das verursacht, dass die Lizenz für die iTunes Software beendet wird und schließt den Zugriff auf die Dienste aus. Sie bleiben haftbar für alle geschuldeten Beträge unter Ihrem Account bis zum und einschließlich des Datum(s) der Beendigung!
Die Klage des Users bezieht sich auf die Nutzungsbedingungen und, dass er nach der Kündigung seines Kontos keinen Zugriff auf die Inhalte mehr erhalte. Insgesamt geht es um 25.000 EUR immaterieller Wertgüter! Der Kläger beantragt, dass die Nutzungsbedingungen von Apple als unrechtmäßige und unverhältnismäßig erklärt werden.
Gemäß Apple‘s Nutzungsbedingungen hat Apple das Recht Konto aufzukündigen: Apple Nutzer haben dann keinen Zugang mehr zu ihrem Konto und den Inhalten! Betroffenen von so einer Zugangssperrung sind dann natürlich auch Geräte wie Macs und Tablets. Das Konto wurde nach Angaben des Users ohne Vorwarnung gesperrt.
Grundsätzlich hat der Nutzer bei Sperrung seines Accounts einen Anspruch auf Entsperrung. Fraglich ist aber, ob Nutzer vorher abgemahnt werden müssten. Jedenfalls könnte eine Abmahnung dann entbehrlich sein, wenn Apple einen triftigen Grund für die sofortige Sperrung nachweisen könnte. Apple selbst behält sich jedoch auch das Recht vor, ohne Mitteilung an den User die Dienste zu modifizieren, zu sperren oder einzustellen!
Rechtstipp: Grundsätzlich sollte es nach deutschem Zivilrecht einer Abmahnung bedürfen. Nur bei offensichtlich rechtswidrigen Äußerungen (z.B. schweren Beleidigungen, Verletzungen der Intimsphäre) oder bei schwerem vertragswidrigen Verhalten, erscheint eine Anhörung obsolet.
Wenn es um ein Konto geht, schließen die Parteien einen Vertrag über die Nutzung des Apple Accounts. Hierbei handelt es sich nach deutschen Recht um einen schuldrechtlichen Vertrag mit miet-, werk-, und dienstvertraglichen Elementen. Aus diesem resultieren auch Schutzpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB).
Über die AGB sind Verhaltensregeln für Nutzung geregelt. Sollte ein User gegen diese vertraglich vereinbarten Regeln mehrfach verstoßen oder einmalig verstoßen, aber der Verstoß gravierend sein, kann sich die Sperrung eines Kontos als gerechtfertigt erweisen.
Nicht gerechtfertigt ist jedoch auch dann nicht die Verwehrung zum Zugang der erworbenen Inhalte, in Form von App‘s, PC-Anwendungen usw.!
Der Grund der Kündigungserklärung von Apple ist bisher nicht bekannt. Der Kläger möchte in den USA eine Sammelklage starten, damit in Zukunft derartige Kündigungen von Apple unterlassen werden. Sammelklage sind in Deutschland nicht möglich. Der Betroffene müsste eigenständig gerichtlichen Rechtsschutz suchen.
Apple muss in solchen Fällen und natürlich auch in Fällen einer berechtigten Kündigungen eine Lösung finden und darf den Zugang zu erworbenen Inhalten nicht verwehren, ansonsten müsste das Unternehmen dem User dafür Schadensersatz leisten! Apple legt in den AGB fest, dass das Unternehmen Ihnen bei Sperrung des Kontos nicht haftbar ist. Dass das nicht so pauschal einseitig festlegt werden kann, ist gerade wenn es um den hohen Wert von App’s, Programmen usw. geht, offensichtlich. Jedenfalls muss Apple de Zugang zu den Inhalten auch nach Konto-Sperrung ermöglichen, da wir hier sonst eine klare Schadensersatzpflicht sehen.
Sie haben Fragen zum Thema IT-Recht, Sperrungen von Accounts oder Inhalten? Melden Sie sich bei uns! Unser im IT-Recht spezialisiertes Team steht Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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