Oberlandesgerichte zum Abgasskandal

Guido Kluck, LL.M. | 27. Januar 2020

Immer wieder mussten sich Deutschland die Oberlandesgerichte mit Fragen zum Dieselabgasskandal beschäftigen. Eine kleine Auswahl an interessanten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte lesen Sie hier!

OLG Zweibrücken

In seinem Urteil vom 14. November 2019 hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) entschieden, dass VW dem Käufer eines Audis Schadensersatz leisten muss (Az.: 4 U 88/19). Das Gericht sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung als gegeben an.

Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen mit einem des Typs AE 189 verbauten Dieselmotors, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Bereits in erster Instanz war die Klage erfolgreich und wurde vom OLG Zweibrücken bestätig.


Der Kläger musste sich für die bereits gefahrenen Kilometer mit dem Fahrzeug eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

OLG Naumburg

Das OLG Naumburg entschied mit Urteil vom 27. September 2019 (Az.: 7 U 24/19), dass auch Käufer von Gebrauchtwagen einen Anspruch auf Schadensersatz haben können im Gegenzug zur Herausgabe und Übereignung des Wagens sowie Zahlung einer Nutzungsentschädigung.

Der Kläger erwarb einen vom Abgasskandal betroffenen VW-Gebrauchtwagen, bei dem der Dieselmotos des Typs EA 189 EU 5 eingebaut worden war und verantwortlich für Fälschung der Ergebnisse hinsichtlich der Abgaswerte.

Trotz eines Updates durch die Volkswagen AG blieben Fahrzeuge mangelhaft und entsprachen weiterhin nicht den Vorgaben des Kraftfahrbundesamte (KBA), entschied unabhängig von dieser Entscheidung des Landgericht Düsseldorf (LG) am 31. Juli 2019 (Az.: 7 O 166/18)

Die schädigende Verletzungshandlung sei das Inverkehrbringen des manipulierten Motos, so die Richter. VW versicherte damit konkludent, dass das Produkt den Vorgaben entspräche und täuschte dadurch die Kunden.  

Bereits hier berichteten wir über dieses Urteil.


OLG Schleswig

Das OLG Schleswig entschied, dass die Käuferin eines Neufahrzeugs mit dem Dieselmotor der Baureihe EA 189 vom Vertragshändler die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann (Urteil vom 20. November 2019, Az. 9 U 12/19).

Im Dezember 2016 erklärte die Klägerin den Rücktritt vom Kaufvertrag über den VW Touran, der Händler lehnte jedoch die Rücknahme des Fahrzeuges ab und spielte stattdessen im Juli 2018 ein Softwareupdate auf. Sie klagte darauf hin auf Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Erst in zweiter Instanz hatte sie Erfolg. Das Gericht sah den Rücktritt als wirksam an und die Mängelbeseitigung als nicht gelungen.

OLG Karlsruhe

Auch das OLG Karlsruhe sprach dem Kläger im Rahmen des Dieselabgasskandals umfassende Rechte zu. Das OLG entschied, dass Dieselkäufer auch Ansprüche auf Ersatz der Kosten für einen Kreditschutzbrief und auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises haben (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2019, Az. 17 U 146/19).

Der Kläger hatte einen gebrauchten Touran gekauft und den Kaufpreis teilweise durch ein Darlehen finanziert und einen mitfinanzierten Kreditschutzbrief abgeschlossen. Die Richter der Vorinstanz gaben dem Kläger nur in Teilen recht. Die verlangten Zinsen erkannten sie ihm jedoch nicht zu.

Das OLG Karlsruhe änderte das Urteil ab und sprach nunmehr auch Zinsen und entstandenen Kosten für den mit dem Darlehensvertrag abgeschlossenen Kreditschutzbrief zu.  Anders als andere südbadischen Landgerichte sprach das OLG dem Kläger Deliktszinsen in Höhe von 4 % jährlich ab Zahlung der Darlehensraten zu.

OLG München

Das OLG München verurteilte VW am 15. Oktober 2019 im Abgasskandal zur Zahlung von Schadenersatz für einen mangelhaften Audi Q3 (Az.: 24 U 797/19).

Der Kläger durfte demnach den von Abgasmanipulationen betroffenen Audi zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Auch er musste sich für die gefahrenen Kilometer den Abzug einer Nutzungsentschädigung entgegenhalten lassen.

In erster Instanz scheiterte er jedoch, da die Richter des LG Memmingen der Ansicht waren, dass der Kläger die falsche Beklagte wählt. Den Richtern zufolge sei nicht VW richtige Beklagte, sondern Audi als Hersteller und Inverkehrbringer des Fahrzeugs.

Das OLG München hingegen war der Ansicht, dass VW den Motor hergestellt hat und damit hauptverantwortlich für das Inverkehrbringen. So hat VW den Käufer dadurch darüber getäuscht, dass der Motor den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Die Richter sahen die Verwerflichkeit vor allem darin, dass VW „in großem Umfang und mit erheblichem technischen Aufwand Zulassungsvorschriften umgangen“ und dadurch Kunden getäuscht hat.

OLG Stuttgart

Das OLG Stuttgart hatte im VW im Abgasskandal bereits mehrfach zu urteilen. In den Urteilen vom 26. bzw. 28. November 2019 entschied das OLG, dass VW die Käufer von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (Az.: 10 U 154/19, 12 U 142/19 und 14 U 89/19).

Die Kläger klagten in allen drei Fällen aus identischen Gründen. In den gekauften Fahrzeugen der Marken Passat, VW Amarok und VW Eos war der Dieselmotor des Typ EA 189 verbaut, der nicht den Vorgaben des Bundeskraftfahrtamtes entsprach.

Nach Kenntniserlangung über den Dieselabgasskandal machten die Kläger Schadensersatzansprüche geltend.

Ähnlich wie bereits Gerichte zuvor entschied das OLG Stuttgart, dass VW Schadensersatz zu leisten hat, da VW vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat.


Die Stuttgarter Richter des Landgerichts entschieden mit Urteil vom 26. September 2019, dass auch die Daimler AG Schadensersatz zu leisten hat, wenn es um den Erwerb eines Fahrzuges geht, das den soeben genannten Motorentyp innehat (Az. 23 O 112/19).

OLG Celle

Auch das OLG Celle gab einem geschädigten Autokäufer mit Urteil vom 20. November 2019 recht und sprach diesem Schadensersatz zu. Begründet wurde auch diese Entscheidung damit, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorlag. (Az.: 7 U 244/18).

Der Kläger konnte das Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Das OLG nahm Bezug auf den Hinweisbeschluss des BGH, wonach Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Mangel aufweisen (Az. VIII ZR 225/17) und das Inverkehrbringen der Software bzw. des Motors zur Täuschung von potenziellen Kunden und daraus resultierendem Schaden führe.

Was sollten betroffene Käufer tun?

Wie sich aus den vorstehenden Urteilen ergibt, entwickelt sich die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im VW-Abgasskandal eindeutig zugunsten der geschädigten Verbraucher. Immer mehr Oberlandesgerichte entscheiden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und deshalb Schadensersatzansprüche gelten machen können.

Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen. Zusammen mit einem erfahrenen Anwalt kann gemeinsam eine geeignete Vorgehensweise besprochen werden. Diese ist einzelfallabhängig.

Sie haben Fragen zum Dieselskandal?

Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen umgehend und erklären Ihnen die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte!

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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