Online-Glücksspieler bekommt Verluste erstattet

Guido Kluck, LL.M. | 4. April 2023

Spielen sollten wissen, dass es rechtlich möglich ist Glücksspielverluste zurückzuholen. Das zeigt wieder das jüngste Urteil, dieses Mal vom OLG Braunschweig, vom 23.02.2023 (Az. 9 U 3/22). Ein Online-Glücksspieler aus Braunschweig, der in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 € bei Casino-Glücksspielen im Internet verloren hat, kann von dem in Malta ansässigen Glücksspiel-Veranstalter die Erstattung des verlorenen Einsatzes verlangen.

Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen!

Um was ging es? 

Ein Online-Glücksspieler verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 EUR bei Casino-Glücksspielen im Internet. Mit seiner Klage verlangt der Kläger vom dem in Malta ansässigen Glücksspiel-Veranstalter die Erstattung des verlorenen Einsatzes.

Rückforderung berechtigt!

Das OLG gab der Klage statt, da die Rückforderung berechtigt ist. Die Sache ist rechtlich ziemlich einfach: In Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten. Der Spielvertrag mit dem Kläger ist deshalb nichtig. Der Kläger kann demzufolge seinen Spielverlust erstattet verlangen.

Hinweis auf Website genügt nicht

Auch ein bloßen Hinweis in der Werbung oder auf der Homepage des Veranstalters, dass sich das Spielangebot nur an Einwohner Schleswig-Holsteins richtet, reicht nicht aus, um die Spielvertrag wirksam zu machen. 

Übrigens: Für Casinos reicht es nicht als Beweis, lediglich allgemein auf Berichte in den Medien zu verweisen, da der Kläger diese nicht zwangsläufig wahrgenommen haben muss und auch dazu nicht verpflichtet war.

Woraus ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch?

Der betroffene Spieler konnte seinen Rückforderungsanspruch auf § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB stützen. Dafür müsste seine Leistung ohne Rechtsgrund erbracht worden sein und das war es, denn der zwischen den Parteien geschlossene Spielvertrag war nichtig. Er verstieß gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012. Nach dieser Vorschrift war das Online-Glücksspiel im maßgeblichen Zeitraum im Internet verboten. Das sei nach Auffassung der Richter auch mit dem Unionsrecht vereinbar gewesen. Der Anspruch auf Rückzahlung geht auch noch nicht durch Verjährung unter (§§ 195199 BGB), wenn man substantiiert bestreitet, dass der Kläger erst später durch Berichterstattung von der Unwirksamkeit der Glücksspielverträge erfahren habe. So war es auch in diesem Fall. Lassen Sie sich hierzu beraten!

Fazit 

Ist das Online-Glücksspiel nach deutschem Recht verboten, so können Sie es nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB zurückfordern. Bekannte Casinos, die das betreffen könnte sind u.a. Wunderkind, Tipico, Casino Club, sowie 888 Casino. § 812 Abs. 1 S. 1 BGB: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“ 

Rechtstipp: Auch eine Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB kann zum Tragen kommen. 

Grundsätzlich können Spielverluste, die in den letzten zehn Jahren erlitten wurde zurückgefordert werden. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Für Spielverluste der letzten drei Jahre gilt die regelmäßige Verjährungsfrist gem. §§ 195199 BGB. Haben Sie zwischenzeitlich beim gleichen Casino einen Betrag gewonnen, so wird er Ihnen angerechnet. Es muss sich also um einen „echten Verlust“ handeln. Lassen Sie sich von uns gerne beraten! 

Die Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten hat definitiv Aussicht auf Erfolg, auch wenn seit dem 01.07.2021 das Anbieten von Online-Casinos in Deutschland weitestgehend legal möglich ist.

Wir helfen Ihnen! Ihre Fragen zur Rückforderung verlorener Einsätze beantworten Ihnen gerne. Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen die Betreiber von Online-Casinos und vertreten Ihre Interesse vollumfänglich vor Gericht. 

Lesen Sie auch unseren Artikel: „OLG Köln: Teilnahme an Online-Glücksspielen – Rückzahlungsanspruch eines Spielers

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

31. Mai 2020

BGH zu Dieselskandal

Endlich ist die Entscheidung des BGH zum Dieselskandal da (Urt. v. […]

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vorsorgevollmacht
99,00 €

Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE
299,00 €

Markenanmeldung DE

Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.