Die Risiken der Musterfeststellungsklage und sinnvolle Alternativen
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Wie die Plattform „Internet World Business“ berichtet, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass die beabsichtigte neue Verbraucherrichtlinie am 23. Juni 2011 durch das Europäische Parlament verabschiedet werden soll. Der nun vorliegende Vorschlag war am 7. Juni 2011 fertiggestellt worden und soll nun das Parlament passieren. Die politischen Fraktionen sollen bereits ihr Einverständnis zu dem vorliegenden Vorschlag erklärt haben, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Richtlinienvorschlag in der Sitzung am 23. Juni 2011 auch verabschiedet wird.
Gegenstand der Richtlinie sind im Wesentlichen zwei Änderungen.
Einerseits soll die bisherige sog. 40-Euro-Klausel ersatzlos gestrichen werden. Nach dieser Regel können Online-Händler bisher die Kosten der Rücksendung auf den Verbraucher abwälzen, wenn die bestellte Ware einen Wert von unter EUR 40,00 hat. Nach der neuen Regelung sollen die Kosten der Rücksendung grundsätzlich von dem Händler getragen werden.
Darüber hinaus soll die bisher sehr umstrittene sog. „Button-Lösung“ mit dieser Richtlinie verabschiedet werden. Nach der sog. „Button-Lösung“ sollen Verbraucher nur dann noch an ihre Erklärung gebunden sein, wenn diese eindeutig bestätigt haben, dass ihnen der Erwerb einer kostenpflichtigen Leistung bewusst ist. Im Umkehrschluss wird das bedeuten, dass bei Missachtung der Button-Lösung ein Online-Händler keinen wirksamen Vertragsschluss nachweisen könnte und ein Vertrag mit dem Verbraucher damit nicht zustande gekommen wäre.
Für deutsche Online-Händler von weniger großem Interesse dürfte die europäische Vereinheitlichung der Widerrufsfrist sein, die nun auf 14 Kalendertage vereinheitlicht werden soll. Von größerem Interesse dürfte dagegen das angekündigte europäische Muster für die Widerrufsbelehrung sein, welche Teil der Richtlinie werden soll. Dieses wäre dann auch für deutsche Online-Händler verbindlich, so dass sich ggf. dann erneut die Pflicht ergibt, das gerade durch die Bundesregierung geänderte Muster, erneut abzuändern, um wirksam über das Widerrufsrecht zu belehren.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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