Abmahnung Filesharing: Tom Odell – Long Way Down
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Linux ist eine bekannte Open-Source-Software, die grundsätzlich von jedem genutzt werden kann und deren Quellcode eingesehen und verändert werden darf. Dabei müssen sich die Nutzer aber an die strengen Lizenzbedingungen halten. Sonst kann es teuer werden, wie auch der aktuelle Fall mit der Abmahnung durch Patrick McHardy wieder zeigt.
Patrick Mchardy hat viele Jahre für Linux gearbeitet und an der Weiterentwicklung des Linux-Kernels getüftelt. Daher glaubte er, zum Urheber dieser Software geworden zu sein und mahnte bereits 2016 über 50 urheberrechtliche Verstöße ab. Dies soll auch der Grund sein, warum er heute nicht mehr bei und für Linux arbeitet. Ihm wird vorgeworfen, sich an dem Projekt durch die Abmahnungen zu bereichern.
Durch die über 50 Abmahnungen sollen Zahlungen in Millionenhöhe geflossen sein. Einige der Lizenzverletzungen landeten vor Gericht. Am 20.10.2017 entschied das LG Köln im Sinne von Patrick McHardy (Az. 14 O 188/17) und verurteilte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Unternehmen Gaintech zu einer Zahlung von 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise bis zu sechs Monate Haft, wenn es nochmals gegen die Lizenzbedingungen von Linux verstößt. In der nächsten Instanz vor dem OLG Köln zog McHardy seinen Antrag dann aber zurück, nachdem der vorsitzende Richter andeutete, dass er Mchardy nicht für einen Urheber der Software hält.
Sowohl bei den Fällen von 2016, 2017 als auch dem aktuellen Fall beruft sich McHardy auf seine Urheberrechte und wirft den von den Abmahnungen betroffenen vor, dass sie gegen die Lizenzbedingungen von Linux verstoßen. Die GNU General Public License, Version 2 (GPLv2) soll es ermöglichen, dass jeder die Software nutzen und weiterentwickeln kann, den Quellcode der veränderten Version dann aber zusammen mit den Lizenzbedingungen offenlegen und damit den Nutzern zur Verfügung stellen muss. Und die Einhaltung der komplexen Lizenzbedingungen ist nicht einfach. Gaintech zum Beispiel wurde vorgeworfen, dass sie ihren Produkten die Lizenzbedingungen nicht beigefügt hätten.
Vertreten durch die Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte warf McHardy im aktuellen Fall der Betroffenen selbiges vor. Außerdem habe sie nicht die vollständigen Quelltexte und kein „written offer“ zur Verfügung gestellt.
Mit einer Abmahnung verlangt der Abmahnende, dass die Rechtsverletzungen, die der Betroffene verursacht haben soll, beseitigt und für die Zukunft unterlasen werden sollen. Zu diesem Zweck wird der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigelegt, die der Betroffene unterschreiben soll. Verstößt man in der Zukunft erneut gegen die Rechte des Urhebers, muss man eine hohe Vertragsstrafe zahlen.
Außerdem werden Kosten für die Abmahnung also z.B. für einen Anwalt, der das Schreiben aufsetzt, verlangt und darüber hinaus teilweise noch Schadensersatz. Die geforderten Summen belaufe sich schnell auf drei oder sogar vierstellige Beträge. Letzteres ist im aktuellen Sachverhalt der Fall.
Da eine Abmahnung, gerade durch die Unterlassungsvereinbarung harte, vor allem finanzielle Konsequenzen mit sich bringt, sollte sie ernst genommen werden. Allerdings ist davon abzuraten, die Unterlassungserklärung blind zu unterschreiben. Diese sind oftmals viel weitreichender als notwendig. Betroffene sollten daher einen spezialisierten Anwalt kontaktieren. Dieser prüft die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit und entwickelt mit ihnen eine Verteidigungsstrategie.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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