Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung – Fluggastrechte kennen und effektiv nutzen
Ob auf Urlaubs- oder Geschäftsreise, ob Billigflieger oder klassische Fluggesellschaft, die […]
Es gibt verschiedene Gründe, sich von einem PKW-Kreditvertrag lösen zu wollen: zu teuer, zu lang oder auch, um sich von seinem Abgasskandal-VW zu trennen. Daher wird es Verbraucher freuen, dass es erneut gute Nachrichten seitens der Gerichte gibt. Am 25.05.2019 äußerte sich das OLG Düsseldorf in einem Verfahren zum PKW-Kreditwiderruf.
Das OLG Düsseldorf hatte sich mit einem Sachverhalt zu beschäftigen, in dem der Käufer eines PKWs den zugehörigen Kreditvertrag widerrufen wollte. Das LG Wuppertal verneinte das Widerrufsrecht, das OLG gab dem Kläger dann aber recht (Urt. v. 24.05.2019 – I-16 U 102/18). Er hatte ein Widerrufsrecht und die Frist ist wegen fehlender Pflichtangaben nicht gestartet. Diese beginnt erst zu laufen, wenn dem Verbraucher alle notwendigen Pflichtinformationen mitgeteilt wurden.
Dabei stellte das Gericht betont, dass ein einziger Fehler für den Nichtbeginn der Frist ausreicht. Ob weitere Pflichtangaben fehlen oder unvollständig sind, wie der Kläger behauptete, bedarf für das Gericht keiner Entscheidung. Für einen wirksamen PKW-Kreditwiderruf muss also nur ein einziger Fehler gefunden werden!
Im vorliegenden Fall fehlten die Angaben der für die Bank zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese sind gem. Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EGBGB verpflichtend anzugeben.
Ende letzten Jahres entschied das Landgericht München I (Urt. v. 20.12.2018 – 10 O 9743/18), dass ein Verbraucher einen Leasingvertrag über einen Audi A1 bei Sixt widerrufen darf, obwohl der schon drei Jahre lief. Auch hier fehlten Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung und diese war an sich irreführend.
Wenn ein Verbraucher seinen Kreditvertrag widerruft, wird der Vertrag rückabgewickelt. Das heißt, dass der Verbraucher seine gezahlten Raten von der Bank zurückbekommt und im Gegenzug die Darlehenssumme an die Bank zurückzahlen muss. Da das oftmals schwierig ist, besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag für den PKW gleichzeitig rückabzuwickeln. Man gibt also das Auto zurück und bekommt die Kreditraten wieder. Im Ergebnis ist es dann so, als hätte der Autokauf nie existiert. Je nach Gericht bekommt der Verbraucher noch Zinsen obendrauf oder muss einen Wertersatz für den Gebrauch des Fahrzeugs zahlen. Oftmals gehen die Verbraucher plus minus null aus dem Verfahren, sodass sie jahrelang kostenlos Auto gefahren sind.
Im Ergebnis ist es dann so, als hätte der Autokauf nie existiert. Je nach Gericht bekommt der Verbraucher noch Zinsen obendrauf oder muss einen Wertersatz für den Gebrauch des Fahrzeugs zahlen. Oftmals gehen die Verbraucher plus minus null aus dem Verfahren, sodass sie jahrelang kostenlos Auto gefahren sind. Ein PKW-Kreditwiderruf kann also finanziell durchaus interessant sein.
Wer sein Fahrzeug aus dem Abgasskandal loswerden möchte, hat mit dem Widerruf eine gute Möglichkeit. Wir berichteten hier bereits ausführlich darüber. Der Kreditvertrag sollte von einem Anwalt auf Fehler in der Widerrufsbelehrung durchsucht werden. Bei Erfolg sollte der Widerruf gegenüber der Bank erklärt und damit die Rückabwicklung des Kauf- und Kreditvertrags verlangt werden. Der Anwalt unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, notfalls auch vor Gericht!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOROb auf Urlaubs- oder Geschäftsreise, ob Billigflieger oder klassische Fluggesellschaft, die […]
Das OLG Karlsruhe beschäftigte sich kürzlich in einem Eilverfahren mit einem […]
Auch der Nachfolgemotor des EA 189, nämlich der EA 288 ist […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.