Produktplatzierungen (Product Placement) rechtssicher auf YouTube einbinden

Guido Kluck, LL.M. | 23. April 2021

Produktplatzierung nimmt auch unter YouTubern immer mehr an Bedeutung zu. Das ist verständlich, weil sich auch durch gezielten Marketing youtuben wirtschaftlich lohnt.

Alles was Sie zum Thema Produktplatzierung auf YouTube wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Produktplatzierung – Was ist das?

Der Begriff „Produktplatzierung“ ist in § 2 Abs.2 Nr.2 des Medienstaatsvertrags legal defininiert. Demnach versteht man unter Produktplatzierung „jede Form der Werbung, die darin besteht, gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung ein Produkt, eine Dienstleistung oder die entsprechende Marke einzubeziehen oder darauf Bezug zu nehmen, sodass diese innerhalb einer Sendung oder eines nutzergenerierten Videos erscheinen. Die kostenlose Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen ist Produktplatzierung, sofern die betreffende Ware oder Dienstleistung von bedeutendem Wert ist.“

Werbegrundsätze der Produktplatzierung

Schleichwerbung und Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken sind grundsätzlich unzulässig. Das sollten YouTuber in jedem Fall beachten!

Produktplatzierung ist jedoch gestattet, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind, die in § 8 Abs.7 Nr.1-3 des Medienstaatsvertrags geregelt sind.

Dabei muss die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit hinsichtlich Inhalt und Platzierung im Sendeplan unbeeinträchtigt bleiben. 

Die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen anregen, insbesondere nicht durch spezielle verkaufsfördernde Hinweise auf diese Waren oder Dienstleistungen.

Das Produkt ist auch nicht zu stark herauszustellen. Hierbei sollten YouTuber mit dem nötigen Feingefühl arbeiten, damit kein Verstoß gegen Werbegrundsätze vorliegt. 

Rechtstipp: Das gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte geringwertige Güter!

Eindeutiger Hinweis auf Produktplatzierung

Auf eine Produktplatzierung ist eindeutig hinzuweisen. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung durch einen gleichwertigen Hinweis angemessen zu kennzeichnen!

Rechtstipp: Werbung für alkoholische Getränke darf den übermäßigen Genuss solcher Getränke nicht fördern. Hier sollte man vorsichtig bei eventuellen Kooperationen sein!

Grenzen der Werbung/ Produktplatzierung

Die werbende Produktplatzierung darf die Menschenwürde nicht verletzen. Außerdem darf sie nicht Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung beinhalten oder fördern, irreführen oder den Interessen der Verbraucher schaden oder Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit sowie in hohem Maße den Schutz der Umwelt gefährden. 

Oftmals erfahren Influencer für das Werben mit Produkten mit niedriger Qualität („Chinaprodukte“) Kritik oder auch dafür, dass sie die Produkte gar nicht selbst benutzen. Hier könnte eine Irreführung vorliegen, die auch den Interessen des Verbrauchers schaden. Wir raten Ihnen daher jede Kooperation kritisch zu bewerten. Hierbei stehen wir Ihnen mit rechtlichen Rat jederzeit zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns!

Thema Sponsoring

Es kann vorkommen, dass man für ein ganzes YouTube Video gesponsert wird, weil die Produktion eines Videos sehr aufwändig und teuer ist. Das ist oftmals bei Actionvideos mit Extremsportarten der Fall. 

Auf das Bestehen einer Sponsoring-Vereinbarung muss hier eindeutig hingewiesen werden. Dabei muss zu Beginn oder am Ende auf die Finanzierung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden. Das gilt für den Beginn und das Ende des Videos.

Auch hier dürfen der Inhalt der gesponserten Sendung vom Sponsor nicht in der Weise beeinflusst werden, dass die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters beeinträchtigt ist. 

Fazit 

Es gibt einige Regeln zu beachten, wenn man auf YouTube rechtssicher Produkte platzieren möchte. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln drohen Abmahnung in beträchtlicher Höhe. Laut Medienstaatsvertrag kann ein Verstoß sogar mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden. 

Wir berichteten schon zu diesem Thema mit unseren Blogartikel „OLG Karlsruhe zur Influencerin Pamela Reif“ und „LG Köln zu Influencer-Posts: Am besten ist einfach alles Werbung“. Als führende Legal Tech Kanzlei befassen wir uns besonders mit dem Thema Social Medias und sind im Medienrecht spezialisiertes. Wir beraten Sie gern bei der rechtlich sicheren Gestaltung Ihrer Beiträge und Ihres Online-Auftritts. Melden Sie sich bei uns! Unser Team steht Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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