Sachmängelhaftung: Rechte bei Mängeln

Guido Kluck, LL.M. | 25. Mai 2023

Gerade wenn es um Ihre Rechte beim Kauf von Waren geht, kann das Gewährleistungsrecht durchaus unübersichtlich werden. Wir fassen für Sie daher in diesem Beitrag das Wichtigste zusammen: 

Was ist der Unterschied zwischen Sachmängelgewährleistung und Garantie? 

Der eigentliche Unterschied besteht darin, dass die Sachmängelhaftung beziehungsweise Gewährleistung zum Schutz der Käufer vor mangelhafter Ware gesetzlich im BGB vorgeschrieben ist, während die Garantie lediglich ein die Gewährleistung ergänzendes freiwilliges Versprechen – meist seitens des Herstellers – ist. Eine Garantie kann aber auch von privater Seite abgegeben werden. 

Wie lang ist die Gewährleistungsfrist? 

Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt zwei Jahre. Für Gebrauchtwaren beträgt sie mindestens ein Jahr. 

Rechtstipp: Es hat übrigens keine rechtlichen Auswirkungen, ob zusätzlich eine Garantie versprochen wurde. Die gesetzliche Sachmängelhaftung besteht unabhängig davon für die Dauer von zwei Jahren. 

Neuerung seit 1. Januar 2022

Früher galt eine Sache als mangelhaft, wenn die vertraglich vereinbarte Soll-Beschaffenheit von der tatsächlich vorliegenden Ist-Beschaffenheit negativ abweicht. Es kam hier vor allem auf subjektive, also vereinbarte, Kriterien an. 

Jetzt ist neu, dass ein Mangel auch dann vorliegt, wenn das Produkt nicht dem entspricht, was man typischerweise allgemein von dem Produkt erwarten dürfte. Nur wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, liegt kein Mangel einer Kaufsache vor (§ 434 BGB): 

1. Subjektive Mangelkriterien: Liegt keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor? Liegt eine Eignung für die, nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung vor? Wurden das vereinbarte Zubehör und eine vereinbarte Anleitung bereitgestellt sowie eine Montage wie vereinbart durchgeführt?

2. Objektive Mangelkriterien: Eignet sich das Produkt für die übliche Verwendung eine Produktes dieser Art? Liegt keine Abweichung von der üblichen und erwartbare Beschaffenheit vor? Wurden das erwartbare Zubehör, eine umsetzbare und vollständige Anleitung bereitgestellt sowie eine vereinbarte Montage wie erwartbar durchgeführt.

Rechtstipp: Objektive Kriterien werden zusätzlich durch Werbung oder Herstelleraussagen bestimmt.

Lesen Sie dazu gerne hier mehr. 

Welche Rechte haben Käufer?

Grundsätzlich kann man sagen, dass sich Käufer einer Vielzahl von Rechten bedienen können. Sie sind also vom Gesetzgeber gut geschützt. Es gäbe die Möglichkeit der Nacherfüllung nach § 439 BGB, den Rücktritt vom Kaufvertrag nach §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB, die Minderung des Kaufpreises nach § 441 BGB, den Schadensersatz nach den Vorschriften der §§ 440, 2780, 281, 283, 311a BGB und es gibt auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGG. 

Wann kann man diese Rechte beanspruchen? 

Grundsätzlich kann man sagen, dass diese Rechte immer dann zu beanspruchen sind, wenn die vertraglich vereinbarte SOLL-Beschaffenheit in negativer Weise von der tatsächlich vorliegenden IST-Beschaffenheit abweicht, sowie, wenn eine Beschaffenheit auch subjektiv vereinbart worden ist und diese den objektiven Anforderungen nicht entspricht. 

Ob das in Ihrem Fall zu bejahen ist, hängt mit der vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Verkäufer zusammen. Lassen Sie sich von uns beraten!

Gefahrübergang und Beweislastumkehr 

Beim Verbrauchsgüterkauf gilt die gesetzliche Vermutung des § 477 BGB, wonach vermutet wird, dass eine Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn sich der Mangel innerhalb eines Jahres zeigt. Eine Ausnahme besteht, wenn diese Vermutung mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist (Beweislastumkehr). Nach Ablauf dieses einen Jahres muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat, was in vielen Fällen schwer zu beweisen sein dürfte. In allen Fällen hilft immer eine gute Dokumentation des Mangels. 

Fazit 

Im Ergebnis sollten Sie immer zwischen Sachmängelgewährleistung und Garantie unterscheiden und sich frühzeitig mit dem Verkäufer oder Hersteller in Verbindung setzen. 

Da das neue Gewährleistungs- und Mangelgewährleistungsrecht sehr umfangreiche Neuerungen mit sich bringt, ist es verständlich, dass Händler und Kunden Fragen zum neuen Recht haben und Beratung benötigen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und beraten Sie gern. Melden Sie sich bei uns! 

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vertragscheck
299,00 €

Vertragscheck

Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.